Kein Lohnanspruch bei Corona-Lockdown
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte am 13.10.2021 (Az. 5 AZR 211/21), dass Arbeitgeber, die aufgrund von behördlichen Maßnahmen ihre Betriebe schließen müssen, nicht verpflichtet sind, eine Vergütung während des Lockdown an ihre Minijobber zu zahlen. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Minijobberin hat keinen Lohnanspruch Das BAG urteilte, dass eine Minijobberin keinen Anspruch auf Lohn während des Lockdown hat. Sie hat im Gegensatz zu ihren Kollegen, die die persönlichen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 10. Dezember 2021