BGH: Fitnessstudios müssen Mitgliedsbeiträge zurückzahlen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios zurückgezahlt werden müssen, wenn die Studios coronabedingt geschlossen waren. Auch darf die Laufzeit des Vertrages nicht einfach nach hinten hinaus verlängert werden. (BGH, Urt. v. 04.05.2022, Az. XII ZR 64/21) Rückzahlungspflicht für Betreiber Der BGH hat Anfang Mai entschieden, dass die Betreiber zur Rückzahlung von Beiträgen für den Zeitraum verpflichtet sind, wenn die Studios coronabedingt geschlossen waren. Die Betreiber der Studios haben jedoch für die Monate der […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 10. Mai 2022