Nicht jeder Kommentar ist gleich ein „riesiger Shitstorm“
Das OLG Frankfurt a. M. entschied nun mit Beschuss vom 11.05.2021 (Az. 16 W 8/21), dass ein Presseportal nicht von einem „riesigen Shitstorm“ sprechen darf, wenn eine Sängerin nur wenige kritische Kommentare unter einem Instagram-Postings hatte. Alles was Sie zu diesem Beschluss und dem Thema Medienrecht wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel! Sachverhalt Eine Sängerin ging gegen ein Pressportal vor, weil es in einem Artikel über einen ehemaligen Bandkollegen der Antragstellerin berichtete. Dieser habe […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 2. Juni 2021