BAG zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch
Das BAG urteilte am 21.04.2021 (Az. 2 AZR 342/20), dass ein entlassener Arbeitnehmer nicht verlangen kann, dass ihm der frühere Arbeitgeber eine Kopie seiner gesamten E-Mail-Kommunikation von ihm und über ihn zur Verfügung stellt. Was dieses Urteil für Arbeitnehmer bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel! Höhere Abfindung durch DSGVO-Auskunftsanspruch Nach einer Kündigung könnte der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben und dann mit dem Arbeitgeber einen Vergleich aushandeln, um eine Abfindung festzulegen. Und hier kommt es dann […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 18. Mai 2021