Oktoberfest not goes Dubai
Das Landgericht München I hat am 25.06.2021 (Az. 17 HKO 7040/21) dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veranstalter eines Oktoberfests in Dubai stattgegeben. Der Veranstalter darf nicht mit „Oktoberfest goes Dubai“ werben. Alles was Sie zu der Entscheidung des LG München I wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Die Stadt München hatte am 25.05.2021 die einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Slogans „Oktoberfest goes Dubai“ beantragt. Die beiden verklagten Veranstalter vertraten […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 2. Juli 2021