Wenn eine falsche PushTAN-E-Mail 41.000 Euro kostet: OLG Oldenburg, 8 U 103/23 – Lehren für Verbraucher und Unternehmen
Eine einzige vermeintliche Service-E-Mail, ein Klick auf einen Link, ein scheinbar harmloser Registrierungsablauf – und am nächsten Morgen fehlen 41.000 Euro auf dem Gemeinschaftskonto. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in seinem Urteil vom 24. April 2025 (Az. 8 U 103/23) entschieden, dass die Bank nicht zur Rückerstattung verpflichtet ist, weil die Kontoinhaberin grob fahrlässig gehandelt habe. Dieser Fall ist kein Einzelfall: raffinierte Phishing-Angriffe nehmen zu, und die Rechtsprechung setzt klare Grenzen für die Haftung von Zahlungsdienstleistern. […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 4. September 2025