Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls muss seine Kaskoversicherung nicht in Anspruch nehmen, um den Unfallgegner zu entlasten
Der BGH betont in einer seiner neuesten Entscheidungen (Az. VI ZR 569/19), dass die Finanzierung der Schadensbeseitigung Sache des Schädigers ist. Alles was Sie zur Schadensregulierung und Kaskoversicherungen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel! Keine Inanspruchnahme des eigenen Kaskoversicherers zur Schadensminderung Grundsätzlich ist es Sache des Schädigers, die Schadensbeseitigung zu finanzieren. Rechtstipp: Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist unter Umständen berechtigt, grundsätzlich aber nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 22. April 2021