LG Frankfurt a.M. zum Unterlassungsanspruch nach KUG und DSGVO
Das LG Frankfurt a.M. hatte kürzlich über die Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Videos bei Facebook zu entscheiden (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.09.2018, Az.: 2/3 O 283/18). Zwar wird im Rahmen dieses Urteils nicht abschließend die streitige Frage beantwortet, in welchem Verhältnis die Regelungen des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) und der neuen Datenschutzgrundverordnung stehen, doch werden die Normen in anschaulicher Weise gegenübergestellt. Aus diesem Grund eignet […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 5. November 2018