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Update Dieselskandal

Guido Kluck, LL.M. | 20. Mai 2019

Die Liste der Urteile wird immer zum Dieselskandal wird immer länger. Inzwischen hat sich gefühlt fast jedes deutsche Gericht zu dem Thema geäußert. Doch immer noch gibt es keine klare Linie, die Gerichte entscheiden bei dem Fall anders.

Wie löse ich mich von meinem manipulierten Diesel?

Wir berichteten bereits mehrfach von Entscheidungen zum Abgasskandal. Wie die Kläger vorgehen, um vor Gericht gegen VW und Co. zu obsiegen, ist sehr unterschiedlich. Zur Verfügung stehen die Musterfeststellungsklage, der Rücktritt, die Anfechtung, der Schadensersatz und der Widerruf. Alle haben so ihre Vor- und Nachteile. Einen Überblick darüber können Sie sich hier verschaffen.

Achtung: Fahrverbot im Dieselskandal!

Im März erging eine Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), der eine Betriebsuntersagung für Fahrzeuge, die eine Abschalteinrichtung haben, für rechtmäßig! Wer mit seinem Fahrzeug also nicht n einer Rückrufaktion teilnimmt, riskiert, dieses bald gar nicht mehr fahren zu dürfen. Es gibt also eigentlich nur zwei Optionen: Umrüstung oder Trennung vom Schummelauto.

Neue Entscheidungen

Ganz aktuell gab es zwei neue Entscheidungen zum Dieselskandal. Die eine kommt vom LG Nürnberg-Fürth, wie Rechtsanwalt Marcus Hoffmann berichtet. Am 08.05.2019 soll das Gericht (9 O 7966/18) VW zu einer Zahlung von Schadensersatz verurteilt haben. Dabei geht es von einem Betrug in mittelbarer Täterschaft aus. Das Gericht bejaht daher § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Andererseits spricht es VW eine Nutzungsentschädigung zu, dafür, dass sie das Fahrzeug gebraucht zurückbekommen. Beachtenswert ist aber auch, dass der Käufer wiederum einen Zinsanspruch gegen VW hat, sodass er mit kaum Verlusten aus der Rückabwicklung geht. Darüber hinaus gestand das Gericht dem Käufer einen Aufwendungsersatz zu. Kosten für Reparaturen und Inspektion, die für den Werterhalt des Autos sorgen, darf der Käufer in Abzug bringen.

Die andere Entscheidung kommt vom OLG Köln (Beschl. v. 29.04.2019 – 16 U 30/19, 1 0138/18). Das Gericht veröffentlichte einen Hinweisbeschluss zu einem Berufungsverfahren, dass bei ihm auf dem Tisch liegt. Darin heißt es, dass das Gericht plant, die Klage abzuweisen. Dem Käufer stehe ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB zu. VW habe zum Zwecke der Gewinnerzielung gravierende Mängel bewusst herbeigeführt und vor staatlichen Stellen verschleiert. Auch das OLG Köln stimmt für die Zahlung von Zinsen. Und das sogar ab dem Kaufdatum gem. §§ 849, 246 BGB. VW hat sich schon dazu geäußert und will ein Gutachten in Auftrag geben. Kunden sollen keine Zinsen verlangen können, da sie im Gegenzug ein funktionsfähiges Fahrzeug erlangt hätten.

Fazit

Gegen VW im Dieselskandal vorzugehen und die Rückgabe des Fahrzeugs einzuklagen, lohnt sich in den allermeisten Fällen. Für jeden Einzelfall sollte geprüft werden, welches konkrete Vorgehen am geeignetsten und erfolgversprechendsten ist. Dabei lohnt sich in jedem Fall die Zurateziehung eines Anwalts. Dieser kann seine Mandanten beraten und die Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen.


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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