OLG Hamm: Wenn der Chatbot lügt — Betreiber haften für irreführende KI-Aussagen
Ein KI-Chatbot auf einer Praxis-Website nannte die beiden Geschäftsführer „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ und „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ — Bezeichnungen, die entweder nicht geführt wurden oder in der medizinischen Weiterbildungsordnung gar nicht existieren. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zog deshalb vor Gericht. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 12.05.2026 (Az. 4 UKl 3/25) entschieden, dass die Betreiberin des Chatbots, die Aesthetify GmbH, für diese Falschangaben zu haften hat. Dieses Urteil […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 20. Mai 2026