Schadensersatz für verspätete Post
Eine enttäuschte Kundin der Deutschen Post erhielt in einem aktuellen Verfahren […]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein fundiertes Regelwerk, das den Datenschutz und die Privatsphäre in der Europäischen Union stärken soll. Doch was passiert, wenn ein Unternehmen diese Vorschriften übergeht und intimste finanzielle Daten seiner Kunden vorschnell an Auskunfteien übermittelt? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat verdeutlicht, welche erheblichen Konsequenzen eine solche Handlung nach sich ziehen kann.
Im Zentrum des Falles stand eine Kundin eines Mobilfunkanbieters, die nach einem Widerruf ihres bereits verlängerten Handytarifs dennoch Rechnungen erhielt. Diese bezahlte sie aus guten Gründen nicht. Dennoch veranlasste der Mobilfunkanbieter einen Schufa-Eintrag, der für die Frau weitreichende negative Folgen hatte. Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 28.01.2025, Az. VI ZR 183/22) entschied, dass diese Handlung gegen die DSGVO verstieß, da die Forderungen sowohl unberechtigt als auch umstritten waren.
Rechtsgrundlage für den Anspruch der Kundin auf Schadenersatz war Artikel 82 der DSGVO. Wichtig ist hier die Betonung auf die nicht gerechtfertigte und unrechtmäßige Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. Der Eintrag in der Schufa, obwohl die Zahlungsverpflichtung strittig war, bedeutete eine unrechtmäßige Weitergabe sensibler Daten.
Nach der ursprünglichen Entscheidung des Landgerichts (LG) Koblenz, welches den Schadenersatzanspruch der Frau abwies, drehte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz das Urteil zugunsten der Frau: Der Mobilfunkanbieter habe die datenschutzrechtlichen Pflichten verletzt. Der BGH bestätigte diese Entscheidung im Ergebnis, auch wenn er die Begründung des OLG für fehlerhaft hielt, da es eine zu hohe Bedeutung auf die abschreckende Wirkung des Schadenersatzes legte, statt auf den reinen Ausgleichsgedanken.
Diese Entscheidung des BGH hat weitreichende Implikationen. Für Verbraucher bedeutet es, dass sie bessere Rechtsschutzmöglichkeiten haben, wenn ihre Datenschutzrechte verletzt werden. Unternehmen indes sollten ihre Prozesse zur Datenübermittlung an Dritte gründlich überprüfen, um rechtliche Konsequenzen und Imageschäden zu vermeiden.
Das BGH-Urteil unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Datenverarbeitung durch Unternehmen. Verbraucher erhalten damit ein wirksames Instrumentarium, um sich gegen unrechtmäßige Datennutzung zur Wehr zu setzen. Unternehmen sollten ihre Datenschutzkommissionen und Compliance-Abteilungen verstärken, um drohende Strafen zu vermeiden.
Legal Smart steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Datenschutzstrategien auf den neuesten Stand der Rechtsprechung zu bringen. Nutzen Sie unser Expertenwissen, um sich umfassend schützen zu können.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOREine enttäuschte Kundin der Deutschen Post erhielt in einem aktuellen Verfahren […]
Gastronomen müssen Besucherdaten erfassen – Nachdem nun die Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen […]
Es sind harte Zeiten geworden für Autohersteller. Insbesondere für den traditionsreiche […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke
Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.