Rückrufservice von Amazon ist rechtmäßig!
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen Amazon, da der Konzern seiner Ansicht nach keinen ausreichenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Der vzbv forderte Unterlassung der Praktiken von Amazon, da nur ein Chat und Rückrufservice angeboten wird, jedoch keine Telefonnummer, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse. Der EuGH sieht jedoch keine Notwendigkeit der Änderung des Systems von Amazon (Urt. v. 10.07.2019 – C‑649/17). Ist ein Rückrufservice ausreichend? Einschlägig ist hier vor allem Art. 6 Abs. 1 lit. c) der Richtlinie […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 11. Juli 2019