Zur Unwirksamkeit der Rechtswahlklauseln „Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.“ und „Erfüllungsort: Es gilt deutsches Recht.“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nach einem Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.09.2014 (Az.: 6 U 113/14) sind die Rechtswahlklauseln „Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.“ und „Erfüllungsort: Es gilt deutsches Recht.“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rechtsverkehr mit Verbrauchern (B2C-Verhältnis) wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam. Was war der Hintergrund der Entscheidung? Ein Online-Händler hatte sowohl Verbrauchern in Deutschland als auch solchen im EU-Ausland über seinen Online-Shop bzw. über die Internetplattform Amazon Produkte zum Verkauf angeboten. Für Verträge mit […]
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Georg Schleicher
- 18. Januar 2016