OLG Köln: Pflichtangaben des Heilmittelwerbegesetzes bei Onlineverkauf
Dass Onlinehändler grundsätzlich verpflichtet sind, Kunden, insbesondere Verbraucher, im Rahmen ihrer Internetauftritte umfassend über eine Vielzahl von Pflichtangaben zu belehren, ist mittlerweile wohl so ziemlich jedem Unternehmer bekannt. In Bezug auf die Deutlichkeit, mit der über diese Pflichtangaben zu informieren ist, gibt es ebenso zahlreiche wie widersprüchliche Rechtsprechung.
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 19. März 2010