DSGVO: Kein Schadensersatz wegen Sorgen und Ängste infolge von Scraping
Das Landgericht Offenburg urteilte am 28.02.2023 (Az. 2 O 98/22), dass der Schaden i.S.v. Art. 82 Abs. 1 DSGVO nicht bereits in der Verletzung der DSGVO als solcher liegt, sondern vielmehr ein auf einem Verstoß gegen die DSGVO beruhender Schaden darzulegen ist (sog. Kausalitätserfordernis – lesen Sie dazu unseren Artikel). Damit ist die Hürde für einen Schadensersatzanspruch höher und er kann nicht schon allein wegen Sorgen und Ängsten infolge von Scaping begründet werden. Wir fassen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 3. April 2023