Keine Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers
Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 03. August 2023 über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers haftet, die durch befristet und abgestuft angeordnete Veranstaltungsverbote und -beschränkungen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus in dem Zeitraum von März bis Juli 2020 („erster Lockdown“) verursacht wurden (Urt. v. 03.08.2023, Az. III ZR 54/22). Wir fassen für Sie das Wichtigste dieser Rechtsprechung für Sie zusammen! Sachverhalt Der in Bayern ansässige Kläger betreibt ein Musik- […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 7. August 2023