Muss man einen Impfnachweis oder Corona-Test bei einer Veranstaltung vorlegen?
Viele fragen sich, ob demnächst Veranstalter einen Impfnachweis und/ oder einen […]
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. März 2025 entschieden, dass Verbraucherschutzorganisationen befugt sind, Datenschutzverstöße durch Großkonzerne wie Meta rechtlich zu verfolgen. Dieses Urteil, das unter dem Aktenzeichen I ZR 186/17 geführt wird, markiert einen Meilenstein für den digitalen Verbraucherschutz.
Der Fall, der nun final vom BGH entschieden wurde, begann im Jahr 2012, als die Plattform Facebook – heute bekannt als Meta – ein sogenanntes „App-Zentrum“ betrieb. Nutzer konnten dort auf Spiele von Drittanbietern zugreifen. Durch das bloße Klicken eines Buttons erklärten sie ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Daten, darunter E-Mail-Adressen und Statusmeldungen, ohne dies explizit zu wissen.
Die Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) sah darin einen klaren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da die erforderliche Transparenz und informierte Einwilligung fehlten. In der Folge reichte die Organisation Klage ein, die schließlich zum BGH weitergeleitet wurde. Bereits in vorherigen Instanzen wurde Facebook zur Unterlassung verurteilt.
Das Landgericht Berlin und das Kammergericht gaben dem vzbv zunächst recht. Facebooks Revision beim BGH wurde ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten. Im Jahr 2022 entschied der EuGH schließlich, dass Verbraucherschutzverbände auch ohne explizite Zustimmung der betroffenen Nutzer gegen Verstöße klagen können.
Der BGH übernahm diese Auslegung und urteilte, dass nach den deutschen Rechtsnormen, insbesondere dem Unterlassungsklagengesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Verbraucherschutzorganisationen ermächtigt sind, Datenschutzverstöße zu adressieren. Meta zog mit seiner Revision den Kürzeren, das oberste Gericht bestätigte die Klagebefugnis der Kläger.
Dieses Urteil stärkt den Schutz von Verbraucherdaten im digitalen Raum erheblich. Verbraucher können zukünftig eher darauf vertrauen, dass ihre Rechte durch nicht-staatliche Organisationen vertreten werden. Für Unternehmen bedeutet dies eine verstärkte Verpflichtung, Datenschutzerklärungen klar und transparent zu halten, um harte Sanktionen zu umgehen.
Das Urteil des BGH stellt sicher, dass Verbraucher nicht länger allein gegen übermächtige, datenhungrige Plattformen stehen. Es schafft klare Maßstäbe, nach denen Unternehmen ihre Datenschutzpraktiken richten müssen und bietet somit einen verlässlichen Schutzrahmen für die persönliche Datenverarbeitung.
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbständige sind aufgerufen, ihre Datenschutzregelungen sorgfältig zu überprüfen und sich professionell beraten zu lassen. LEGAL SMART bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um rechtssicher und transparent im Bereich Datenschutz zu agieren. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORViele fragen sich, ob demnächst Veranstalter einen Impfnachweis und/ oder einen […]
Bundesgerichtshof Beschluss Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. […]
Welche Versicherung kommt für Schäden auf, wenn man durch Starkregen von […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Wenn Sie als Künstler in der Öffentlichkeit stehen können Sie Ihren Künstlernamen eintragen lassen und Ihre Privatsphäre schützen
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Schützen Sie Ihren guten Namen und Ihre Online-Reputation und lassen Sie negative Einträge bei Google + Co. löschen.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.