Abtretungsverbot in AGB: Zur Unwirksamkeit der Klausel „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.“
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 25. September 2014 (Az.: 4 U 99/14) ist die Verwendung der Klausel „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.“ in den AGB eines Internetversandhandels im Rechtsverkehr gegenüber dem Verbraucher (B2C-Verhätlnis) wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie den privaten Käufer unangemessen benachteiligt. Welcher Sachverhalt lag der Entscheidung des OLG Hamm zugrunde? Ein Internetversandhandel, der über seine Webpräsenz Elektro- und Elektronikgeräte vertrieb, verwendete in seinen Allgemeinen […]
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Georg Schleicher
- 11. Januar 2016