BGH zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Suchmaschinenbetreiber Google
Bettina Wulff kann aufatmen. Ergänzungen ihres Namens mit Begriffen wie ‚Escort Service‘, ‚Rotlichtvergangenheit‘ oder ‚Prostituierte‘ dürften bei der Eingabe in Suchmaschinen der Vergangenheit angehören. Diese Schlussfolgerung muss man jedenfalls konsequenterweise aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Mai 2013 (Az. VI ZR 269/12) ziehen. Die BGH-Richter gestehen den Klägern einen Anspruch auf Unterlassung gegen den Suchmaschinenbetreiber Google zu, wenn dieser die Ergänzung eines Firmennamens um persönlichkeitsrechtsverletzende Begriffe nicht unterbinde. Aus den §§ 823 Abs. 1, […]
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Momme Funda
- 17. Mai 2013