LG Hamburg zu Facebook Fangate: I Like!
Facebook gehört zum Bestandteil der Unternehmenskommunikation und ist mittlerweile sowohl bei kleineren, als auch größeren Unternehmen „angekommen“. Dabei ist für Werbende besonders die Funktion des Like-Me Buttons, der schon wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war, interessant, da hierdurch eine direkte Kommunikation mit potentiellen Kunden möglich wird. Aus diesem Grunde werden auf Facebook veranstaltete Gewinnspiele regelmäßig damit verknüpft, dass die Teilnehmenden hierzu zunächst den „Gefällt-mir“ Button betätigen müssen, um an der Verlosung oder dem Gewinnspiel teilnehmen zu […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 14. Februar 2013