Mieterhöhung – Vertretung durch Hausverwaltung
Mieterhöhung. Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB (also bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) führen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Mietern, Vermietern und auch Hausverwaltungen. Grundsätzlich besteht das Vertragsverhältnis – also der Mietvertrag – zwischen Mieter und Vermieter. Da sich Vermieter jedoch nur allzu oft einer Hausverwaltung bedienen, welche sich um alle oder viele der anfallenden Aufgaben im Rahmen der Bewirtschaftung und Verwaltung einer Immobilie kümmert, treten eben diese Hausverwaltungen als Vertreter des Vermieters auf. […]
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Hagen Zeitz, LL.M.
- 5. Mai 2014
Guido Kluck, LL.M.