Immer noch ein Thema: Widerruf von Kreditverträgen
Wer nach dem 1. November 2002 ein Immobiliendarlehen aufgenommen hat, der hat mit hoher Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerrufen und hierdurch mehrere tausend oder sogar zehntausende Euro von der Bank zurück zu verlangen, wenn die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Man spricht hier dann auch gerne von dem sog. „Widerrufsjoker“. Die Hamburger Verbraucherzentrale (VZHH) hat bisher insgesamt über 3.300 Immobilienkredite untersucht und herausgefunden, dass über 80 Prozent aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren. […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 11. September 2015