Mein Haus ist meine Burg
Um ein Mietverhältnis aufzulösen, benötigt der Vermieter einen guten Grund. Verhält sich der Mieter hinsichtlich seiner Pflichten aus dem Mietvertrag tadellos und gibt selber keinen Grund zur Kündigung, kann der Vermieter nicht lediglich unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Der Vermieter hat aber dann insbesondere ein berechtigtes Interesse an der Auflösung des Mietvertrages, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Sprich Kündigung wegen Eigenbedarfs. Den Eigenbedarf muss der […]
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Simona B. Ignatova
- 2. November 2011