Das Ende der Internetabzocke?
In einem aktuellen Urteil vom 3. März 2011 hat das Amtsgericht Mainz (AZ: 89 C 284/10) entschieden, dass der Betreiber der Internetplattform www.top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet sei, die zur Abwehr einer unberechtigten Forderung aufgewendet werden musste. Über die Internetplattform www.top-of-software.de kann im Internet kostenlos verfügbare Software heruntergeladen werden. Allerdings bedarf der Download einer vorherigen Registrierung. Nach Ansicht des Betreibers entsteht durch das Anmelden ein 24-Monatsvertrag für den Mitgliederbereich der Internetseite, um Software herunterladen […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 21. März 2011