Abmahnung aktuell: „Geboren um zu leben“ von Unheilig
Die Rechtsanwaltssozietät Rasch mahnt aktuell im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk “Geboren um zu leben“ der Interpreten Unheilig ab, die von der proMedia GmbH festgestellt und beweissicher dokumentiert worden sein sollen. Von Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert. Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Anwaltskosten sowie einem pauschalen Schadensersatz wird ein einmaliger Betrag […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 19. September 2010