Unterlassungsansprüche bei Verstößen gegen die DSGVO
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. urteilte am 30.03.2023 (Az. 16 U 22/22), dass dem von einer unzulässigen Datenübermittlung an Dritte Betroffenen kein Anspruch auf Unterlassung aus Art. 17 DSGVO zusteht. Ein Unterlassungsanspruch aus Art. 82 DSGVO ist nur dann gegeben, wenn der Betroffene einen Schaden erlitten hat und entweder die erfolgte Verletzungshandlung noch andauert oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand fortdauert. Wir fassen für Sie das Wichtigste aus diesem Urteil auf unserem Blog zusammen! Der Rechtsstreit […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 28. Juli 2023