Abmahnung aktuell: Tanz in die Nacht, irgendwann
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein fundiertes Regelwerk, das den Datenschutz und die Privatsphäre in der Europäischen Union stärken soll. Doch was passiert, wenn ein Unternehmen diese Vorschriften übergeht und intimste finanzielle Daten seiner Kunden vorschnell an Auskunfteien übermittelt? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat verdeutlicht, welche erheblichen Konsequenzen eine solche Handlung nach sich ziehen kann.
Im Zentrum des Falles stand eine Kundin eines Mobilfunkanbieters, die nach einem Widerruf ihres bereits verlängerten Handytarifs dennoch Rechnungen erhielt. Diese bezahlte sie aus guten Gründen nicht. Dennoch veranlasste der Mobilfunkanbieter einen Schufa-Eintrag, der für die Frau weitreichende negative Folgen hatte. Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 28.01.2025, Az. VI ZR 183/22) entschied, dass diese Handlung gegen die DSGVO verstieß, da die Forderungen sowohl unberechtigt als auch umstritten waren.
Rechtsgrundlage für den Anspruch der Kundin auf Schadenersatz war Artikel 82 der DSGVO. Wichtig ist hier die Betonung auf die nicht gerechtfertigte und unrechtmäßige Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. Der Eintrag in der Schufa, obwohl die Zahlungsverpflichtung strittig war, bedeutete eine unrechtmäßige Weitergabe sensibler Daten.
Nach der ursprünglichen Entscheidung des Landgerichts (LG) Koblenz, welches den Schadenersatzanspruch der Frau abwies, drehte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz das Urteil zugunsten der Frau: Der Mobilfunkanbieter habe die datenschutzrechtlichen Pflichten verletzt. Der BGH bestätigte diese Entscheidung im Ergebnis, auch wenn er die Begründung des OLG für fehlerhaft hielt, da es eine zu hohe Bedeutung auf die abschreckende Wirkung des Schadenersatzes legte, statt auf den reinen Ausgleichsgedanken.
Diese Entscheidung des BGH hat weitreichende Implikationen. Für Verbraucher bedeutet es, dass sie bessere Rechtsschutzmöglichkeiten haben, wenn ihre Datenschutzrechte verletzt werden. Unternehmen indes sollten ihre Prozesse zur Datenübermittlung an Dritte gründlich überprüfen, um rechtliche Konsequenzen und Imageschäden zu vermeiden.
Das BGH-Urteil unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Datenverarbeitung durch Unternehmen. Verbraucher erhalten damit ein wirksames Instrumentarium, um sich gegen unrechtmäßige Datennutzung zur Wehr zu setzen. Unternehmen sollten ihre Datenschutzkommissionen und Compliance-Abteilungen verstärken, um drohende Strafen zu vermeiden.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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