Wieder ein Urteil gegen eine Influencerin
Immer wieder stehen Influcencer, also Personen, die mit der Offenlegung ihres Lebens im Internet ihr Geld verdienen, vor Gericht. Sollen sie das doch machen, könnte man sich denken – Wenn da nicht die Bezahlung von Unternehmen für die Posts der Influencer wäre. Geschäftliche Handlungen müssen die Influencer nämlich als Werbung kennzeichnen, sonst ist das Schleichwerbung und bringt Ärger mit sich. Das kriegte aktuell eine Influencerin vor dem LG Karlsruhe zu spüren (Urt. v. 21.3.2019 – […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 4. April 2019