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Dieselskandal: Motor EA 288

Guido Kluck, LL.M. | 23. Januar 2020

Auch der Nachfolgemotor des EA 189, nämlich der EA 288 ist wohl vom Abgasskandal betroffen. Ein Ende des Skandals ist daher nicht in Sicht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchte am 03.12.2019 die Geschäftsräume von VW in Wolfsburg.

Was wurde an dem EA 288 manipuliert?

Im Motor EA 288 soll eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut worden sein. Dabei soll es sich um ein sogenanntes Thermofenster handeln. Über Thermofenster haben wir schon bei Mercedes berichtet. Der Autohersteller stand wegen dieser bereits vor Gericht.

Bei Thermofenstern ist der Motor so programmiert, dass die Abgasreinigung des Dieselpartikelfilters nur in bestimmten Temperaturbereichen erfolgt. In niedrigen und hohen Temperaturbereichen, also insbesondere im Winter und Sommer wird die Abgasreinigung abgeschaltet. Thermofenster sind unter bestimmten Voraussetzungen zum Schutz des Motors erlaubt, diese sind hier wohl aber nicht erfüllt. VW bestreitet die Vorwürfe jedoch bisher. Auch VW stand schon wegen Thermofenstern vor Gericht.

Im April letzten Jahres wurde der T6 von VW zurückgerufen, in dem der EA 288 verbaut wurde, weil das Motorsteuergerät neu programmiert werden musste, da es zu erhöhten Stickstoffemissionen kommen konnte.

In welchen Fahrzeugen wurde der EA 288 verbaut?

Der Motor des Typs EA 288 wurde seit 2012 in verschiedenen VW-Fahrzeugen verbaut, zu Beispiel dem Golf, Passat, Polo, Sharan, Tiguan, Touran und Crafter.

Aber auch Fahrzeuge von Audi, nämlich der A1, A2, A4, A5 und Q2 sind betroffen, ebenso wie Modelle von Seat (z.B. Ibiza, Leon und Ateca) und Skoda – dort der Fabia, Octavia, Rapid und Superb.

Der EA 288 beschäftigt bereits deutsche Gerichte

Ob in dem EA 288 eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut wurde oder nicht, ist auch für die deutschen Gerichte die entscheidende Frage, die sie in den ihnen vorliegenden Verfahren beantworten müssen, damit sie entscheiden können, ob den Klägern ein Schadensersatzanspruch zusteht. Das LG Wuppertal hat zum Beispiel einen Beweisbeschluss erlassen, in dem ein Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, um zu klären, „ob in dem Motor EA 288 eine Steuerungssoftware verbaut ist, die ab einer bestimmten Drehzahl (welche?) die Abgasreinigung abschaltet, so dass es zu einem unzulässigen Anstieg der Stickoxidemissionen kommt“ (LG Wuppertal, Beschl. v. 15.03.2019 – 2 O 273/18).

Es gibt neben den Urteilen zu Mercedes auch schon Urteile gegen VW, die zugunsten der enttäuschten Käufer ausgingen. Das LG Duisburg (30.10.2018 – 1 O 231/18) zum Beispiel gab dem Kläger Recht, allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde und über das Verfahren daher noch nicht endgültig entschieden wurde.

Was sollten betroffene Käufer tun?

Wenn Sie ein Fahrzeug mit dem Motor EA 288 erworben haben, hat dieses durch die sehr wahrscheinliche Manipulation an Wert verloren. Daher können Sie von Ihrem Verkäufer bzw. dem Hersteller Schadensersatz verlangen, bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen widerrufen. Über die verschiedenen Möglichkeiten haben wir bereits hier berichtet.

Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen. Zusammen mit einem erfahrenen Anwalt kann gemeinsam eine geeignete Vorgehensweise besprochen werden. Diese ist einzelfallabhängig.

Sie haben Fragen zum Dieselskandal?

Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen umgehend!


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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