„Gewonnen hat immer der, der lieben, dulden und verzeihen kann.“
Und weiter Aktuelles zum Thema Modernisierung.. Beabsichtigte Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Energie hat der Mieter nur dann zu dulden, wenn diese form- und fristgerecht angekündigt werden. Welche Anforderungen werden an dem Inhalt einer Modernisierungsankündigung gestellt? Die geplanten Maßnahmen müssen nur nach der Art konkret bezeichnet werden. Hinsichtlich des Umfangs, Beginns sowie der Dauer genügt die voraussichtliche Angabe. Für eine Maßnahme ist jedoch eine einheitliche Mitteilung erforderlich. Wie das AG […]
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Simona B. Ignatova
- 5. Oktober 2011