Abmahnung aktuell: Alte oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei ebay
Aktuell werden angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen der Verwendung von veralteten oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auf der Internetplattform ebay im Bereich B2C im Auftrag von Frau Michaela Hübner auf Unterlassung in Anspruch genommen. Dabei wird ein Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000,00 der Abmahnung zu Grunde gelegt. Risiken bestehen bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandt und für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 5. März 2011