BAG zur Lohngleichheit für Minijobber
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 18.01.2023 (Az. 5 AZR 108/22), dass geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, keine geringere Stundenvergütung bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit erhalten dürfen als Vollzeitbeschäftigte, die verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. Sachverhalt Der Kläger ist als Rettungsassistent im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei der Beklagten tätig. Sie beschäftigt u.a. sogenannte hauptamtliche Rettungsassistenten in Voll- und Teilzeit, denen sie im Streitzeitraum […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 9. Februar 2023