Eine einzige Löschungsaufforderung muss reichen
Wir haben gute Neuigkeiten für Sie! Der Europäische Gerichtshof hat am 27.10.2022 entschieden, dass das Löschen persönlicher Daten aus Verzeichnissen, wie Telefonbüchern o.ä., in Zukunft wesentlich einfacher ablaufen soll (Rechtssache C-129/21). Eine einzige Löschungsauffordeurng des Kunden muss daher reichen! Auf unserem Blog fassen wir die Entscheidung für Sie zusammen! Sachverhalt Ein belgischer Telefonanbieter, der auch Teilnehmerverzeichnisse und Telefonauskunftsdienste anbietet, erhält Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer) von anderen Telekommunikationsanbietern. Nur, wenn der jeweilige Teilnehmer den Wunsch äußert, […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 3. November 2022