Radfahrer kollidiert mit Autotür – Autofahrer haftet
Das Landgericht Köln (Urt. v. 02.08.2022, Az. 5 O 372/20) urteilte zu Unfällen mit Radfahrern. Grundsätzlich müssen Radfahrer nur ca. 50 cm Abstand von parkenden Autos einhalten, wenn sie an ihnen vorbei fahren. Kommt es hingegen zu einem Unfall, weil der Autofahrer die Tür weit öffnet und der Radfahrer dagegen fährt, ist allein der PKW-Fahrer Schuld. Wir fassen für Sie die Rechtslage auf unserem Blog zusammen! Sog. „Dooring“-Unfälle Sog. „Dooring“-Unfälle sind leider keine Seltenheit. Im […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 6. Oktober 2022