„Versandkosten Wucher!!“ ist keine Schmähkritik
Ein Ebay Käufer ließ eine Bewertung zurück mit den Worten „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ – Das ist laut BGH keine Schmähkritik, sondern eine zulässige Bewertung (BGH, Urt. v. 28.09.2022, Az. VIII ZR 319/20). Wir fassen auf unserem Blog alles Wichtige für Sie zusammen! Sachverhalt Ein Ebay-Käufer erwarb von der Klägerin über die Internetplattform vier Gelenkbolzenschellen für 19,26 Euro brutto. Hierfür wurden 4,90 Euro Versand in Rechnung gestellt. In den geltenden AGB unter § 8 Bewertungen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 20. Oktober 2022