OLG Dresden zum Feststellungsinteresse bei Google-Rezension
Das Oberlandesgericht Dresden urteilte am 15.08.2022 (Az. 4 U 462/22), dass ein Feststellungsinteresse bei der behaupteten Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung nur dann vorliegt, wenn jedenfalls die Möglichkeit besteht, dass durch diese Äußerung dem Verletzten ein materieller Schaden entstanden ist. Alles was Sie zu diesem Urteil und Google-Rezensionen wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog! Sachverhalt Die Klägerin ist eine Maklerin und im Bereich der Immobilienvermarktung tätig. Der Beklagte beauftragte im Jahr 2016 […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 13. Oktober 2022