KG legt Streitwert für Spam auf EUR 3.000,- fest
Ein interessantes Urteil des Kammergerichts legte am 17.01.2022 (Az. 5 W 152/21) den Streitwert für bei Unterlassungsklagen wegen unerbetener E-Mails auf 3.000,- EUR fest. Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog! Sachverhalt Das Kammergericht (KG) hat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens bzgl. einer Unterlassungsklage auf unerbetener Telefonwerbung und unerbetener Zusendung von E-Mails mit werblichem Inhalt, zur Ermittlung des Gegenstandswerts in diesem Verfahren, Stellung genommen. Gegenstandswert 3.000 EUR Der Senat sprach […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 6. April 2022