OVG NRW und Sachsen: Massagen und Tattoos fallen nicht unter Grundversorgung
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW und Sachsen hat entschieden, dass Kosmetik-, Tatoo- und Nagelstudios geschlossen bleiben, da sie nicht zur Grundversorgung zählen. Wir berichten Ihnen in diesem Artikel das Wichtigste in den neuen Urteilen! Eilanträge abgewiesen Mit Beschluss vom 12.11.2020 haben die OVG in Münster und Bautzen (Az. OVG NRW: 13 B 1635/20.NE und 13 B 1663/20.NE u. Az. OVG Sachsen: 3 B 349/20), die Eilanträge gegen Corona-Verordnungen abgewiesen. Auch Spielhallen müssen, nach Ansicht der Richter […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 17. November 2020