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Der Widerruf als Alternative zur Musterfeststellungsklage oder einer Schadensersatzklage im Dieselskandal

Guido Kluck, LL.M. | 11. Februar 2019

Immer wieder hört man in den Medien von noch möglichen Widerrufen, weil die AGB von Banken und Versicherungsgesellschaften unvollständig oder teilweise unwirksam sind. Jetzt betrifft dies auch Kreditverträge von Banken zur Finanzierung des neuen Autos. Durch den Widerruf und die damit verbundene Rückabwicklung des Kreditvertrages, wird auch der Kaufvertrag vom Auto rückabgewickelt. Das bedeutet, dass man sein Auto zurückgeben muss und dafür alle gezahlten Beträge zurückbekommt. Der Clou: Dadurch wird man seinen Schummeldiesel los!

Was muss ich tun?

Sie müssten den Kreditvertrag Ihres Fahrzeuges widerrufen. Widerruf meint die Rückabwicklung eines Vertrages, und zwar so, als ob dieser nie existiert hätte. Diese Möglichkeit der Auflösung wurde zum Schutz für Verbraucher eingeführt, um diese vor Überrumplung und Vertragsbindung bei bestimmten Konstellationen zu bewahren. Wenn ein Verbraucher zum Beispiel im Rahmen eines Haustürgeschäftes oder auch im Internet Waren erwirbt, darf er sich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen indem er den Vertrag widerruft. Gleiches gilt wegen der hohen finanziellen Belastung und langfristigen Bindung auch für Kreditverträge über 200 Euro.

Welche Verträge sind betroffen?

Rückabwickelbar sind alle Kreditverträge, bei denen die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die 14-tägige Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Verbraucher alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden. In dem Fall, der das LG Stuttgart zu entscheiden hatte (Urt. v. 22.11.18 – 25 O 119/18), hat die finanzierende Bank vergessen, dem Kunden die Darlehensbedingungen auszuhändigen oder konnte zumindest nicht nachweisen, dass sie es getan hat. Dadurch ist sie ihrer Pflicht zur Erteilung der Pflichtangaben nicht nachgekommen und ein Widerruf war auch noch Jahre nach dem Abschluss des Kreditvertrages möglich. Ferner wurde dem Kunden eine vierstellige Summe Zinsen zugesprochen.

Momentan läuft außerdem gegen die Mercedes Benz Bank eine Musterfeststellungsklage, die von der Schutzgemeinschaft der Bankkunden (SdB) am OLG Stuttgart eingereicht wurde. Auch dabei geht es um fehlende Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung bei Kreditverträgen. Eine Entscheidung in diesem Verfahren wird im März erwartet. Allerdings bestehen Zweifel an der Klagebefugnis und -begründung.

Denkbar sind darüber hinaus noch viele andere Fälle, die verhindern, dass die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Das LG Stuttgart (Urt. v. 21.08.18 – 25 O 73/18) und das LG Aurich (Urt. v. 13.11.18 – 1 O 623/18) entschieden zum Beispiel ebenfalls letztes Jahr, dass die Widerrufsbelehrung im Autokredit vom Mercedes- und Opel-Kunden bezüglich dem Zinssatz widersprüchlich und irreführend sei, sodass auch hier ein Widerruf noch Jahre nach Kauf des Wagens möglich war.

Auch die VW-Bank (inklusive Audi-, Seat- und Skodabank) ist betroffen. Das LG Regensburg entschied (Urt. v. 07.08.18 – 2 O 259/17), dass der Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bezüglich der Zahlung von Wertersatz widerrufbar sei.

Der Vorteil am Widerruf im Vergleich zu einem Rücktritt oder einem Schadensersatzverlangen ist, dass bei Verträgen ab dem 13.06.2014 nicht mal eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs gezahlt werden muss, sofern die Widerrufsbelehrung falsch ist und, dass beide Verträge, Kauf- und Kreditvertrag als sogenannter verbundener Vertrag zeitgleich und vollständig rückabgewickelt werden.

Fazit

Wenn Sie sich von Ihrem Schummeldiesel oder jeglichem anderen Auto trennen wollen, müssen Sie also nachweisen, dass bestimmte Informationen nicht erteilt wurden oder, dass unwirksame Klauseln in Ihren AGB vorhanden sind, die dafür sorgen, dass Ihr Widerrufsrecht noch immer besteht. Dabei sollten Sie einen auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen, der mit Ihnen zusammen alle Unterlagen durchgeht und den Sachverhalt prüft.

Außerdem ist zu prüfen, welches Vorgehen für Sie am besten ist, dass es neben dem Widerruf noch einige andere Möglichkeiten gibt, sich vom Auto zu trennen. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Weitere Informationen zum Widerruf von Autokrediten erhalten Sie auch unter www.autokreditwiderrufen.de


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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