Werbung wonach unbegrenztes Surfen im Internet möglich sein soll, ist irreführend, wenn ab einem bestimmten Datenvolumen die angekündigte Datenübertragungsrate gedrosselt wird.
LG Kiel, Urteil vom 28.02.2012, Az.: 14 O 18/12 Auch das Landgericht Kiel (wie zuvor auch das LG Hannover Az.: 1 O 448/10) hat entschieden, dass der Werbeslogan „unbegrenzt im Internet surfen“ irreführend und daher unzulässig ist, wenn ab der Erreichung eines bestimmten Datenvolumens die Geschwindigkeit auf GPRS gedrosselt werden kann. Die Beklagte warb im Internet für eine Internetflatrate „Internet Flat 500“ mit der Angaben „Mit der Internet Flat können sie unbegrenzt und ohne Folgekosten […]
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Necibe Ekici-Yurdaer
- 21. Mai 2012