Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der „alten“ Widerrufsbelehrung
Bereits in der Vergangenheit hatten wir im Rahmen dieses Blogs und unseres Newsletters mit den Artikeln Ab 11. Juni 2010 gibt es eine neueWiderrufsbelehrung Ab 11.06.2010: Die neue Musterwiderrufsbelehrung darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen Änderung der sog. Musterwiderrufsbelehrung eine Anpassung der eigenen Vertragstexte für Online-Händler zwingend nötig ist. Gleichwohl nutzen weiterhin eine Vielzahl an Online-Shops die „alte“ Musterwiderrufsbelehrung und verweisen in dieser weiterhin auf Normen der BGB-InfoV, die durch die Gesetzesänderung verdrängt wurden. Diese […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 11. August 2010