Fristablauf von Filesharing-Abmahnungen als Ostergeschenk
Urlaubszeit – Feiertage – Fristablauf. Zumindest bei Abmahnungen in Filesharingfällen scheint dies gängige Praxis geworden zu sein, um den Druck auf die Abgemahnten nochmals zu erhöhen. Regelmäßig werden Empfänger von Filesharing-Abmahnungen aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist von ca. 7 – 10 Tagen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Gleichzeitig wird in den Abmahnungen mitgeteilt, dass bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist gerichtliche Schritte eingeleitet werden, durch die dem Betroffenen erhebliche weitere Kosten entstehen. Dies kann bedeuten, dass […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 1. April 2010