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24. Juni 2009

Bun­des­tag ver­bes­sert den in­ter­na­tio­na­len De­sign­schutz

Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 18. Juni 2009  zwei Ge­set­ze zum in­ter­na­tio­na­len De­sign­schutz ver­ab­schie­det. Mit den Ge­set­zen wer­den das De­si­gn­recht (das so­ge­nann­te Ge­schmacks­mus­ter­recht) in­ter­na­tio­nal auf den neus­ten Stand ge­bracht und die Vor­aus­set­zun­gen für die Ra­ti­fi­ka­ti­on der Gen­fer Akte ge­schaf­fen. Die Gen­fer Akte mo­der­ni­siert das Haa­ger Ab­kom­men über die in­ter­na­tio­na­le Ein­tra­gung ge­werb­li­cher Mus­ter und Mo­del­le.

  • Guido Kluck, LL.M.
  • 24. Juni 2009
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