Reiseveranstalter haftet nicht für Insolvenz der Fluggesellschaft
Das AG München entschied nun mit Urteil von 23.04.2021 (Az. 158 C 23585/20), dass dem Reiseveranstalter grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht trifft, wenn die ausgewählte Fluggesellschaft in Insolvenz geht. Was dieses Urteil für Reisende bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel. Sachverhalt Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 23.04.2021 die Klage eines Nürnberger Reisenden gegen eine Münchener Reiseveranstalterin auf Zahlung von 800 Euro wegen Verspätung des Hinfluges ab. Der Kläger und seine Ehefrau hatten bei der Beklagten […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 17. Mai 2021