Amazon: Händler für automatische Zuordnung von Warenabbildungen anderer Händler zu seinem Angebot verantwortlich
Amazon-Händler sind dafür verantwortlich, dass das online abgebildete Foto mit den tatsächlich verkauften Produkten übereinstimmen. So entschied das OLG Frankfurt a.M. am 18.03.2021 (Az. 6 W 8/18). Lässt der Betreiber einer Internet-Handelsplattform es zu, dass eine von mehreren Händlern benutzte Produktbeschreibung („ASIN“) von jedem Händler ohne Kenntnis und Zustimmung der anderen Händler verändert und dabei insbesondere mit seiner eingetragenen Marke versehen werden kann, haben die anderen Händler für den dadurch hervorgerufenen markenverletzenden Charakter ihres eigenen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 25. Mai 2021