Sozialauswahl bei Kündigungen
Bei betriebsbedingten Kündigungen darf der Arbeitgeber nicht willkürlich entscheiden, wer gehen muss, und wer nicht. Vielmehr muss die sog. „soziale Schutzbedürftigkeit“ berücksichtigt werden. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel nach welchen Kriterien der Arbeitgeber eine Sozialauswahl zu treffen hat! Wann kommt es zu einer Sozialauswahl? Gem. des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss eine Sozialauswahl durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: mehr als 10 Mitarbeiter sind im Unternehmen beschäftigt die Anzahl der für eine Kündigung infrage kommenden Mitarbeiter […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 27. November 2020