EuGH: Vermietungen über Airbnb dürfen eingeschränkt werden
EU-Staaten dürfen die regelmäßige Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb von einer Genehmigung abhängig machen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.09.2020 (Az. C-724/18 und C-727/18) entschieden. Eine solche Genehmigungspflicht sei zur Bekämpfung des Wohnungsmangels gerechtfertigt. Hintergrund Nach französischem Recht bedarf die regelmäßige Kurzzeitvermietung von möblierten Wohnungen an nur vorübergehend dort wohnenden Personen – wie etwa Touristen – in Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern und im Umland von Paris der vorherigen Genehmigung. […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 8. Oktober 2020