Fitness First in Hamburg zu Unrecht geschlossen
Das VG Hamburg hat mit Beschluss vom 10.11.2020 (Az. E 4550/20) entschieden, dass die Fitnessstudiokette „Fitness First“ ihre Studios in Hamburg während des zweiten Lockdown‘s nicht schließen muss. Für andere Studios gilt dieser Beschluss aber nicht! Wir erklären Ihnen in diesem Artikel die Beweggründe des VG Hamburg! Eilantrag gegen Schließung mehrerer Fitnessstudios erfolgreich Fitness First Hamburg hat sich erfolgreich gegen das in der Coronavirus-Eindämmungsverordnung geregelte Verbot gewandt, ihre Betriebe für den Publikumsverkehr zu öffnen. Die […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 16. November 2020