Verbraucherschutz · Fluggastentschädigung
Bis zu 600 € Entschädigung

Stress durch einen Flugausfall oder eine Verspätung?

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Seit 2004 regelt die EU-Verordnung die Rechte von Flugreisenden bei Flugverspätung, Flugannullierung oder der Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Wenn Dein Flug mehr als drei Stunden verspätet oder ausgefallen ist, kannst Du gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung einen Anspruch auf Entschädigung haben. Beruft sich das Unternehmen auf einen außergewöhnlichen Umstand, der es der Airline unmöglich gemacht hat, pünktlich zu fliegen – etwa Unwetter, Vogelschlag oder Streik – entfällt die Haftung der ausführenden Airline.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke: Kurzstrecken (bis 1.500 Kilometer) mit 250,00 €, Mittelstrecken (bis 3.500 Kilometer) mit 400,00 € und Langstrecken (ab 3.500 Kilometer) mit bis zu 600,00 €.

Wichtig: Dein Flug muss entweder in der EU gestartet sein (jede Fluggesellschaft) oder in der EU gelandet sein (Airlines mit Sitz in der EU). Die Ansprüche auf Zahlung einer Entschädigung unterliegen der regelmäßigen Verjährung – es können noch Ansprüche geltend gemacht werden, die im Jahr 2023 entstanden sind bzw. deren Verspätung im Jahr 2023 war.

Anzeigetafel mit Flugverspätung am Flughafen
EU-Fluggastrechteverordnung

So erhältst Du Deine Entschädigung

Schritt 1
Flugverspätung melden
Melde Deine Flugverspätung oder Deinen Flugausfall einfach online. Mit nur wenigen Klicks kannst Du Deinen Anspruch online prüfen und an uns übergeben.
Schritt 2
Wir übernehmen
Wir setzen Deinen Anspruch anschließend gegenüber der Airline durch – nötigenfalls auch gerichtlich.
Schritt 3
Deine Entschädigung
Mit dem Angebot von LEGAL SMART erhältst Du Deine Entschädigung vollständig ausgezahlt und musst keine zusätzliche Provision bezahlen.
Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden hast Du Anspruch auf Getränke und Snacks am Flughafen sowie eine Entschädigung.

Flug annulliert

Wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert worden ist, steht Dir eine Entschädigung von bis zu 600,00 € pro Passagier zu.

Flug umgebucht

Hast Du durch die Umbuchung des Fluges eine Verspätung von mehr als drei Stunden? Dann steht Dir eine Entschädigung gegen die Airline zu.

EU-Fluggastrechteverordnung

Das sind Deine Rechte

Das müssen Sie zur EU-Fluggastrechteverordnung wissen
Die Europäische Fluggastrechteverordnung wurde 2004 von der Europäischen Kommission eingeführt, um Fluggäste zu unterstützen. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten sie sich nur auf Reiserechte berufen. Aktuelle europäische Regelungen garantieren den Fluggastrechten nicht nur Entschädigung bei Flugverspätungen oder -ausfällen, sondern auch die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen. Selbst das beste Gesetz wird wirkungslos, wenn es nicht strikt von den Fluggesellschaften angewendet wird. Verbraucher beschweren sich oft darüber, dass Fluggesellschaften unzureichend oder gar nicht auf Beschwerden reagieren und keine spezifischen Informationen zu den Umständen angeben. <br><br> <strong>Geltungsbereich der Fluggastrechteverordnung</strong> <br>Es ist wichtig zu beachten, dass die europäischen Regelungen zu Fluggastrechten eine begrenzte Anwendung haben und nicht für alle verspäteten Flüge gelten.Das bedeutet, dass die Anwendung davon abhängt, wo das Flugzeug startet, wo es landet und welche Fluggesellschaft den Flug durchführt.Wenn ein Flug von einem EU-Flughafen abfliegt, sind die Luftverkehrsrechtsvorschriften anwendbar, unabhängig von dem Ziel, zu dem der Flug führt, und unabhängig von der ausführenden Fluggesellschaft.Wenn jedoch der Abflughafen außerhalb der Europäischen Union liegt und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in EU, Island, Norwegen oder der Schweiz betrieben wird, gelten die zusätzlichen Fluggastrechteverordnungen.Für alle anderen Flüge gelten die Passagierbestimmungen nicht.Hat Ihr Flug seinen Ursprung in der Türkei oder Ägypten und wird er von einer türkischen oder ägyptischen Fluggesellschaft durchgeführt, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, selbst wenn der Flug annulliert oder um mehr als drei Stunden verspätet ist. <br><br> Welche weiteren europäischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Entschädigung bei Flugverspätungen zu erhalten?Wie bereits erwähnt, ist der Anwendungsbereich der EU-Verordnung 261/2004 sehr umfassend.Allerdings sind auch unberechtigte Beschwerden denkbar.Dazu gehören beispielsweise Verspätungen aufgrund Ihrer eigenen Verzögerungen.Wenn Sie als Passagier nicht rechtzeitig zum Check-in erscheinen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.Kostenlos reisende Passagiere können aufgrund der dreistündigen Verspätung nicht von der EU-Fluggastrechteverordnung Gebrauch machen. <br><br> Zusätzlich muss die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem technischen Defekt oder einer Verspätung der Crew. Verzögert sich der Flug jedoch aufgrund unvorhergesehener Umstände wie beispielsweise schlechtem Wetter oder einem Streik der Fluglotsen, entfällt der Anspruch auf Kompensation.
Welche Dokumente brauche ich, um einen Anspruch geltend machen zu können?
<strong>Notwendige Unterlagen zur Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Entschädigung bei Flugverspätung</strong> Grundsätzlich gilt, dass die Erfolgsaussichten steigen und wir Ihre Forderung schneller bearbeiten können, je mehr Belege Sie vorlegen. Daher haben wir einige Hinweise für Sie zusammengestellt, was Sie bei einer Flugverspätung noch am Flughafen tun können, um im Nachhinein leichter Ihre Entschädigungszahlung zu erhalten. Um eine Entschädigung für eine Flugverspätung geltend zu machen, benötigen Sie die folgenden Unterlagen: <br><br> Bitte halten Sie Ihr ursprüngliches Flugticket bereit, um nachzuweisen, dass Sie an dem betreffenden Flug teilgenommen haben. <br><br> Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket als Nachweis für Ihre Anwesenheit an Bord auf. Sollten Sie über eine Online-Plattform oder eine Reiseagentur gebucht haben, halten Sie bitte die Buchungsbestätigung bereit. <br><br> Bitte führen Sie auch Ihre Reisedokumente mit sich. Halten Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis bereit, um Ihre Identität zu bestätigen. <br><br> Erfassen Sie alle relevanten Informationen zur Verspätung, wie die tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit, die angegebene Dauer der Verspätung sowie Informationen über den Grund oder die Ursache der Verzögerung. <br><br> Stellen Sie außerdem Ihre Flugdaten bereit: Ihre Flugnummer. Ihre Flugnummer setzt sich aus dem Kürzel der ausführenden Fluggesellschaft in Buchstaben sowie einer Ziffernfolge zusammen, beispielsweise LH9876.
Flugverspätung
<strong>Entschädigung bei Flugverspätung</strong> <br><br> Bei erheblichen Flugverspätungen haben Reisende gemäß europäischer Fluggastrechte Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Die Entschädigung steht jedoch nur zu, wenn der verspätete Flug innerhalb der EU startet oder landet und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Außerdem trägt die Fluggesellschaft die alleinige Verantwortung für die Verspätung. <br><br> Bei erheblichen Flugverspätungen haben Reisende gemäß europäischer Fluggastrechte Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Wann ein Anspruch auf Entschädigung besteht, hängt davon ab, ob die genannten Kriterien erfüllt sind. Passagiere, die innerhalb Europas reisen, profitieren von einem hohen Schutzniveau. <br><br> Falls große Verspätungen oder andere Schwierigkeiten auftreten, stehen Ihnen als Passagier erweiterte Rechte zu. Diese sind in der europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2004 definiert. Gemäß dieser Verordnung haben Reisende Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug eine erhebliche Verspätung aufweist, die länger als 3 Stunden andauert. Die Verspätung wird anhand der Ankunftszeit berechnet. Die Ankunftszeit ist definiert als der Zeitpunkt, an dem das Flugzeug den Zielflughafen erreicht und mindestens eine Flugzeugtür geöffnet ist, durch die Passagiere aus- bzw. einsteigen können. <br><br> Eine Verspätung beim Abflug wird für den Entschädigungsanspruch nicht berücksichtigt. <br><br> <strong>Änderung der Flugzeiten:</strong> <br> Reisende haben Anspruch auf Entschädigung, auch wenn ihr gebuchter Flug um mehr als eine Stunde verlegt wurde. Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gilt ein Flug als annulliert, wenn er mehr als eine Stunde früher abhebt. (Urteil vom 21.12.2021, Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20). <br><br> <strong>Was kann ich bei einem vorverlegten Flug tun?</strong> <br> Wenn Ihr Flug vorverlegt wurde, kann das sehr ärgerlich sein. Aber Sie können sich damit trösten, dass Sie möglicherweise eine Entschädigung erhalten. Wenn die Airline ihre Abflugpläne nicht sorgfältig genug erstellt hat und die Abflugzeiten vor Abflug geändert werden müssen, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2014. <br><br> <strong>Flugzeitenänderung Entschädigung:</strong> <br> Bei einer Flugzeitenänderung nach Buchung können Sie bis zu 600 € erstattet bekommen.
Flugausfall
Die Entschädigung für Flugannullierungen wird oft umgangssprachlich als Schadensersatz bezeichnet. Wenn eine Flugannullierung innerhalb von weniger als 14 Tagen vor dem Abflug erfolgt, können Sie nach europäischen Fluggastrechten möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro pro Person geltend machen. <br><br> Im Falle einer Flugannullierung sollten Sie die Fluggesellschaft bitten, den Grund schriftlich zu bestätigen und Spesenbelege sammeln. Bei langen Wartezeiten sollten Sie öffentliche Dienste in Anspruch nehmen. Überprüfen Sie Ihren Flug und beantragen Sie eine Entschädigung oder Rückerstattung für im Zuge dessen entstandene Unannehmlichkeiten. <br><br> <strong>Wenn sich Ihre Flugzeit ändert, haben Sie spezifische Rechte.</strong> <br>Flugplanänderungen können Passagiere viel Zeit kosten. In Kombination mit verkürzten Urlaubszeiten und längeren Wartezeiten am Flughafen könnten bei Pauschalreisen ernste Probleme auftreten. Wenn ein Flug einer Pauschalreise vorzeitig abfliegt, kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Reise ausfällt. Dies tritt ein, wenn eine Verbindung, wie beispielsweise ein Bus, nicht mehr erreichbar ist. <br><br> <strong>Allgemein gilt:</strong> Wenn Ihr Flug kurzfristig ausfällt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Fluggesellschaft verpflichtet ist, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen.Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem Flug über die Annullierung informiert. Eine Flugverlegung bedeutet auch, dass der Flug storniert wird. Auch in diesem Fall haben Reisende gemäß dem Fluggastgesetz Anspruch auf Schutz und Entschädigung nach europäischen Vorschriften von der Fluggesellschaft. <br><br> Um bei Flugannullierungen eine Entschädigung zu erhalten, reicht es aus, dass die Fluggesellschaft allein für die Annullierung verantwortlich ist. Es ist auch unbedingt notwendig, dass Sie sich rechtzeitig für Ihren Flug einchecken.Darüber hinaus sollte der Flug entweder in der EU beginnen oder in der EU enden. Wenn der Flug außerhalb der EU beginnt, muss die Fluggesellschaft jedoch ihren Sitz in der EU haben. Die Kündigung darf maximal drei Jahre zurückliegen.Erfüllen Sie diese Bedingungen, steht Ihnen eine Entschädigung für den ausgefallenen Flug zu. <br><br> <strong>Wann kann ich im Falle einer Flugstornierung eine Rückerstattung erhalten? </strong> <br>Im Falle einer Flugstornierung haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung der Ticketkosten gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung.Eine Rückerstattung ist möglich, wenn der Flug aus Gründen annulliert wird, die nicht von der Fluggesellschaft verursacht wurden und ein alternativer Flug oder eine Umbuchung nicht rechtzeitig verfügbar sind. Zu beachten ist, dass der Flug an einem EU-Flughafen starten oder landen muss.Es ist wichtig zu wissen, dass Passagiere keinen Gutschein benötigen, um eine Rückerstattung zu erhalten, jedoch gibt es die Möglichkeit, eine solche zu beantragen.Die Tarife beinhalten den Flugpreis sowie zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit Reservierungen und Gepäck anfallen können.Abhängig davon, wie Sie Ihren Flug gebucht haben, können Sie sich möglicherweise direkt an die Fluggesellschaft oder die Agentur wenden, bei der Sie Ihren Flug gebucht haben, um eine Rückerstattung zu beantragen.Grundsätzlich stehen Ihnen beide Optionen zur Verfügung.Wenn Sie Ihren Flug über eine Online-Agentur oder ein Reisebüro gebucht haben, ist die Fluggesellschaft rechtlich verantwortlich für die Rückerstattung des Tickets. Oftmals übertragen Fluggesellschaften und Vermittler die Verantwortung für Rückerstattungen gegenseitig, was es für betroffene Passagiere schwierig machen kann, ihr Ticket erstattet zu bekommen. <br><br> <strong>Welche Entschädigung steht mir laut europäischer Vorschrift zu, wenn mein Flug annulliert wird?</strong> <br>Die Höhe der Entschädigung für einen annullierten Flug ist abhängig von der zurückgelegten Strecke.Für Kurzstreckenflüge bis 1.500 km, wie zum Beispiel von Berlin nach München, beträgt die Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung 250 Euro pro Passagier.Bei Mittelstreckenflügen bis zu 3.500 km werden 400 Euro erstattet.Im Falle einer Annullierung eines Langstreckenfluges (über 3.500 km) können Passagiere von der Fluggesellschaft eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro verlangen.Die Höhe der Entschädigung hängt grundsätzlich nicht vom Ticketpreis ab.Dabei ist es unerheblich, ob der Flug Teil einer Pauschalreise ist, ob Sie geschäftlich oder privat unterwegs sind oder ob Sie den Flug einzeln gebucht haben.Die Fluggastrechte gelten für alle Passagiere.Auch Kinder, die ein separates Flugticket besitzen, erhalten im Falle einer Flugannullierung eine Entschädigung. <br><br> <strong>Beachten Sie bitte, dass nicht alle Flugstornierungen zu Entschädigungen berechtigen.</strong> <br>Wenn Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung des Fluges informiert werden, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Erwarten Sie keine Entschädigung, falls Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der geplanten Abflugzeit benachrichtigt werden und ein Angebot für eine alternative Reise erhalten. Der Alternativflug darf höchstens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit starten und muss spätestens vier Stunden nach dem planmäßigen Ankunftszeit an Ihrem Zielort eintreffen.
Flugumbuchung
Wenn die Fluggesellschaft den geplanten Flugplan nicht einhalten kann oder mehr Tickets verkauft als verfügbar sind, kommt es zu einer kurzfristigen Umbuchung. Dies kann oft ärgerlich sein, da Flüge oft nach Abflug- und Ankunftszeiten ausgewählt werden.In solchen Fällen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250,00 EUR und 600,00 EUR. <br><br> Wann genau es sich um eine Umbuchung handelt, wird hier definiert. Eine Umbuchung tritt auf, wenn ein Passagier von der Fluggesellschaft auf einen anderen als den ursprünglich geplanten Flug umgebucht wird. Dies ist erkennbar an einer Änderung der Flugnummer und Flugzeit. Zum Beispiel wird Flug LH123, der um 11 Uhr startet, durch Flug LH231 ersetzt, der um 14 Uhr abfliegt. <br><br> Eine Umbuchung ist jedoch nicht möglich, wenn sich nur die Flugzeit ändert, aber die Flugnummer gleich bleibt. Flugverspätungen können zu Entschädigungszahlungen führen. Wenn die Fluggesellschaft die Abflugzeit mindestens zwei Wochen vor Abflug ändert, spricht man von einer Flugplanänderung, die normalerweise keinen Entschädigungsanspruch nach sich zieht. <br><br> <strong>Warum kommt es zu Umbuchungen bei Flügen?</strong> <br>Um eine wirtschaftliche Auslastung der Flüge zu gewährleisten, schließen Fluggesellschaften häufig eine Überbuchung explizit nicht aus.Die Tatsache, dass einige Passagiere nicht fliegen können, wird von den Fluggesellschaften bewusst in Kauf genommen. Das "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"-Prinzip gilt, was bedeutet, dass Passagiere, die sehr spät einchecken, ein hohes Risiko haben, nicht einsteigen zu können. <br><br> <strong>Sind Flugumbuchungen überhaupt zulässig?</strong> <br>Der Gesetzgeber hat entschieden, dass Fluggesellschaften Überbuchungen nicht mehr vornehmen dürfen. Dennoch müssen Fluggesellschaften gemäß Artikel 4 der EU-Fluggastrechteverordnung bestimmte Vorgehensweisen einhalten, wenn sie einen Flug überbuchen und schlussendlich nicht alle Passagiere einschließlich deren Gepäck befördern können.Zunächst müssen Fluggesellschaften versuchen, Freiwillige für die Umbuchung zu finden.Eine Fluggesellschaft darf nur dann gegen den Willen eines Passagiers einen anderen Flug zuweisen, wenn es keinen freiwilligen Passagier gibt, der der Umbuchung zustimmt. <br><br> <strong>Entsprechend einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2015 haben betroffene Passagiere bei der Verweigerung der Beförderung gemäß den EU-Vorschriften Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro.</strong> <br>Je nach Fluglänge haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von entweder 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro. <br><br> <strong>Um eine Entschädigung für eine Umbuchung geltend machen zu können, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:</strong> <br> Sie benötigen eine bestätigte Flugbuchung für den ursprünglichen Flug und müssen zum Zeitpunkt der ursprünglich geplanten Abreise am Check-in-Schalter des Flughafens erscheinen. Letzteres gilt nicht, wenn die Umbuchung dazu führt, dass der Passagier nicht mit dem ursprünglichen Flug befördert wird.In diesem Fall können Sie laut der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. März 2015, Aktenzeichen: X ZR 34/14) nicht davon ausgehen, dass Sie an diesem Tag am Check-in-Schalter pünktlich erscheinen können. Es sind Änderungen an den ursprünglich geplanten Abflügen vorzunehmen, um später Ansprüche geltend zu machen. <br><br> <strong>Bis wann dürfen Fluggesellschaften Umbuchungen vornehmen?</strong> <br>In zeitlicher Hinsicht gelten für die Umbuchung die gleichen Regelungen wie für Annullierungen. <br><br> Wird die Flugumbuchung von der Fluggesellschaft 2 Wochen oder früher vor dem geplanten Abflugdatum mitgeteilt, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. <br><br> Sofern Sie die Mitteilung im Zeitraum von 2 Wochen bis 7 Tage vor dem geplanten Abflug erhalten, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen einen Alternativflug anzubieten, der höchstens 2 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug abhebt und das Endziel höchstens 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreicht. Erhalten Sie in Bezug auf die Umbuchung Ihres Fluges kein derartiges Angebot, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. <br><br> Falls Sie erst sieben Tage oder weniger vor der geplanten Abflugszeit entsprechende Informationen erhalten, muss das alternative Angebot der Airline beinhalten, dass der Abflug höchstens eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Zeit erfolgt und das Endziel höchstens 2 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreicht wird.Sofern Ihnen kein solches Angebot unterbreitet wird, können Sie eine Entschädigung fordern. <br><br> <strong>Bei freiwilligem Verzicht besteht kein Anspruch auf Entschädigung.</strong> <br>Wenn Ihre Buchung geändert wird, werden Fluggesellschaften in der Regel versuchen, Sie dazu zu bewegen, Ihre Reise freiwillig zu stornieren. Dafür bieten Fluggesellschaften in der Regel folgende Vergünstigungen an: <br><br> Wir bieten Ihnen die Wahl zwischen einem Alternativflug zu einem günstigeren Datum, einer vollständigen Rückerstattung des Preises Ihres ungenutzten Tickets oder der Möglichkeit, so schnell wie möglich einen Ersatzflug zu buchen. <br><br> Wenn Sie damit einverstanden sind und auf Ihr Ticket für den von Ihnen gebuchten Flug verzichten, wird Ihnen die Beförderung freiwillig verweigert. Gleichzeitig verzichten Sie auf eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung. <br><br> <strong>Flugumbuchung: Anspruch auf Verpflegung, Hotel etc.</strong> <br>Wenn Sie am Flughafen warten müssen, um Ihre Reservierung zu ändern, hat die Fluggesellschaft für Snacks und Getränke zu sorgen. Zudem muss die Fluggesellschaft Ihnen erlauben, zwei Telefongespräche zu führen und zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Wenn der Alternativflug erst am nächsten Tag startet, muss die Fluggesellschaft Sie in einem Hotel unterbringen und für den Transport dorthin sorgen. Dies gilt besonders, wenn Ihre Rückreise von einer Umbuchung betroffen ist. Sollte dies zu einer längeren Verzögerung am Reiseziel führen, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft im Hotel zur Verfügung zu stellen. Falls die Fluggesellschaft diese Unterstützungsleistungen nicht erbringt oder sich weigert, Sie angemessen zu betreuen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 EUR, abhängig von den Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Transport. Bitte bewahren Sie Ihre Belege für mögliche Kosten auf, die durch die Umbuchung Ihrer Reservierung entstehen. Beachten Sie, dass Sie keine Ansprüche auf diese Gebühren haben, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, indem Sie ein alternativ angebotenes Flugticket ablehnen und stattdessen eine Rückerstattung des gebuchten Tickets verlangen. <br><br> Im Falle, dass der Flug Teil einer Pauschalreise ist, kann eine Umbuchung zu Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter führen. Mögliche Forderungen beinhalten eine Preisminderung, Rücktritt vom Reisevertrag oder Schadensersatz aufgrund einer durch Reisemängel vergeblich angetretenen Reise. Wenn beispielsweise eine Umplanung Ihres Fluges zu weniger Schlaf während Ihres Urlaubs führt oder eine Umbuchung den zweiten oder vorletzten Urlaubstag betrifft, kann es passieren, dass Sie Ihre Reise verpassen. <br><br> <strong>Wie viel kostet es, einen Flug umzubuchen?</strong> <br>Die Kosten für eine Flugumbuchung variieren je nach Fluggesellschaft. Fluggesellschaften bieten oft gestaffelte Ticketmodelle an, bei denen für Umbuchungen entweder eine Gebühr erhoben wird oder diese bereits im Ticketpreis enthalten ist. Je günstiger das Ticket, desto eingeschränkter ist die Möglichkeit der Umbuchung.Die genauen Kosten für Umbuchungen variieren je nach Fluggesellschaft und gebuchtem Ticket und können zwischen 10 und 200 Euro betragen. Sollten Sie eine Umbuchung vorhaben, ist es unbedingt ratsam, sich zuvor über die anfallenden Kosten zu informieren.
Du wurdest nicht befördert
Sie dürfen nicht in das Flugzeug einsteigen, da die Fluggesellschaft Sie nicht an Bord nimmt. Ein lang ersehnter Urlaub oder ein wichtiges Geschäftstreffen kann im Handumdrehen vorbei sein, ohne dass die Passagiere etwas tun können. Trotzdem haben Sie das Recht auf Schadensersatz von der Fluggesellschaft. <br><br> <strong>Was bedeutet verweigertes Boarding?</strong> <br>Wenn ein Passagier trotz Vorlage eines gültigen Tickets am Gate das Boarding verweigert wird, spricht man von einem Fall des verweigerten Boardings. Es darf dabei keinen triftigen Grund geben, warum der Passagier nicht befördert werden kann. Beispielsweise kommt es zu Verweigerungen des Boardings aufgrund von Überbuchungen oder wenn Fluggesellschaften Passagieren den Eintritt ins Flugzeug verweigern, obwohl der Flug stattfindet. Der Passagier wurde alternativ auf einen anderen Flug umgebucht <br><br> Um eine Entschädigung zu erhalten, muss eine Verweigerung der Beförderung gegen den Willen und die Zustimmung des Passagiers erfolgen.Es ist notwendig, dass der Passagier pünktlich eincheckt, alle Buchungsunterlagen vorweisen kann und keinerlei Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken für sich selbst oder andere Reisende darstellt. <br><br> <strong>Eine freiwillige Verweigerung der Beförderung ist ausgeschlossen.</strong> <br>Von einer freiwilligen Nichtbeförderung spricht man, wenn eine Fluggesellschaft versucht, einen Passagier auf einen späteren Flug umzubuchen oder zu stornieren, im Gegenzug für bestimmte Ermäßigungen oder Vorteile. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass Flugreisende nach den EU-Vorschriften keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Unfreiwillige Verweigerung der Beförderung. <br><br> Wenn die Fluggesellschaft keinen Freiwilligen findet, der den Flug storniert, wird ihr die Beförderung verweigert und sie wählt nach dem Zufallsprinzip einen Passagier aus, der nicht an Bord des Fluges gehen darf.Wenn einem Flugreisenden die Beförderung verweigert wird, spricht man von einer unfreiwilligen Nichtbeförderung. In diesem Fall hat der Passagier Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Möglicherweise müssen Sie zusätzlich zu den Flugkosten auch Nebenkosten, Alternativtransportkosten oder Flugticketkosten erstatten.Welche Rechte haben Sie, wenn die Beförderung verweigert wird?Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben betroffene Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. <br><br> <strong>Was kann ich tun, wenn man mir die Beförderung verweigert?</strong> <br>Wenn die Fluggesellschaft einen Passagier aufgrund einer Überbuchung nicht befördern kann, muss sie den Grund hierfür schriftlich bestätigen.Es empfiehlt sich, Belege für Mahlzeiten und ausgestellte Gutscheine als Beweismittel aufzubewahren.Flugpassagiere sollten darauf bestehen, dass ihnen am Flughafen Snacks und Getränke angeboten werden.Wann und wie können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden, wenn die Beförderung verweigert wurde?Seit 2004 regelt das EU-Passagierrecht die Entschädigung bei Überbuchung in der Verordnung Nr. 261/2004. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und ist unabhängig vom Preis des Originaltickets.Passagiere können Ansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Es spielt keine Rolle, ob der Flug Teil einer Pauschalreise oder einer Geschäftsreise war. Der Flug fällt unter das EU-Fluggastrecht und muss innerhalb der EU starten oder landen, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung wird die Höhe der Entschädigung anhand der Flugstrecke berechnet. <br> <br>- Kurzstrecken (bis 1500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 250 Euro zu. <br>- Mittlere Distanzen (bis 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 400 Euro zu. <br>- Fernstrecke (mehr als 3500 Kilometer): Ihnen steht eine Entschädigung von 600 Euro zu. <br><br> <strong>Wann und wie bekomme ich eine Rückerstattung meines Flugtickets, wenn mir die Beförderung verweigert wird?</strong> <br>Wenn einem Passagier aufgrund von Überbuchungen die Beförderung verweigert wird, hat er/Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises. Eine Entscheidung darüber liegt beim Passagier.Wenn die Fluggesellschaft keinen Alternativfluganbietet, können Passagiere selbst einen neuen Flug buchen und die Kosten bei derFluggesellschaft später geltend machen.
Verpasster Anschlussflug
<strong>Ich habe meinen Anschlussflug verpasst</strong> <br>Verpasst ein Passagier aufgrund einer Verspätung eines Zubringerflugs einen Anschlussflug und kommt er mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel der Reise an, hat der Passagier Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro sowie eine Entschädigung für die Verpflegung Flughafen, abhängig von den Vorschriften. . Entspricht den EU-Verordnungen zu Fluggastrechten. <br><br> Bei Anschlussflügen fehlt oft die Zeit. Wenn Sie zu spät kommen, könnten Sie schnell Ihren nächsten Flug verpassen. Auch hier schützt das EU-Fluggastrecht Reisende und gewährt in bestimmten Fällen eine Entschädigung. <br><br> <strong>Wann kann ich eine Entschädigung für verpasste Anschlussflüge erhalten?</strong> <br>Verschiedene Gerichtsentscheidungen haben die Verbraucherrechte gestärkt. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Bundesgerichtshof in Luxemburg haben verbraucherfreundliche Urteile gefällt, die es Reisenden ermöglichen, auch dann eine Entschädigung zu erhalten, wenn ihr Flug über mehrere Abschnitte längere Zeit verspätet ist. Diese Entschädigung wird gestaffelt gezahlt und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Ausschlaggebend für den Anspruch auf Entschädigung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Verspätung am Zielort, nicht die teilweise Flugverspätung (Fall-Nr.). Den Anschlussflug verpassen und länger als 3 Stunden am Zielflughafen ankommen Bei verspäteter Anreise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Welche Voraussetzungen muss mein Flug erfüllen, um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben? Wie bereits erwähnt, spielt es keine Rolle, ob der Anschlussflug selbst Verspätung hat oder nicht. Wichtig ist jedoch, dass die Zubringerflüge selbst der Fluggastrechteverordnung unterliegen. Dazu muss mindestens der Start oder die Landung auf einem EU-Flughafen erfolgen. Im letzteren Fall muss die betreffende Fluggesellschaft auch ihren Sitz in der EU haben. Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen, spielt es keine Rolle, ob Sie eine Alleinreise, eine Pauschalreise, einen Billigflug, eine Geschäftsreise oder eine bezahlte Reise mit Kindern gebucht haben. Die einzige Ausnahme besteht für Reisende, die Tarife genutzt haben, die der Öffentlichkeit weder direkt noch indirekt zur Verfügung stehen. Schadensersatzansprüche können bis zu drei Jahre ab dem Flugdatum geltend gemacht werden. <br><br> <strong>Was passiert, wenn mein Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wurde?</strong> <br>Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Flugverspätung ihren Anschlussflug verpassen und sich an ihrem endgültigen Zielort um mehr als drei Stunden verspäten. Es spielt keine Rolle, ob der Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wurde. Wichtig ist nur, dass alle Flüge Teil einer Reservierung sind. Sind alle Flüge Teil eines gemeinsam gebuchten Flugplans, muss die Fluggesellschaft schnellstmöglich auch eine alternative Beförderung organisieren. Wenn ein Passagier einen Zubringerflug und einen Anschlussflug getrennt bucht und aufgrund einer Verspätung den Anschlussflug verpasst, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Strecke und keinen Anspruch auf eine alternative Beförderung auf dem Anschlussflug. <br><br> <strong>Ich habe meinen Anschlussflug verpasst. Was soll ich machen?</strong> <br>Mein Flugzeug hatte Verspätung und ich habe meinen Anschlussflug verpasst! Eine typische Situation auf einem Flughafen. Wer mit Zwischenstopp fliegt, läuft immer Gefahr, seinen Anschlussflug zu verpassen. Wenn Sie Ihren Anschlussflug unverschuldet verpassen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Möchten Sie wissen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben? Lassen Sie sich von uns klären! <br><br> <strong>Gilt die Fluggastrechteverordnung?</strong> <br>Für die ordnungsgemäße Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist die Anwendung der Fluggastrechteverordnung erforderlich. Dazu muss Ihr Erstflug unter die EU-Verordnung 261/2004 fallen. Dies ist der Fall, wenn der Flug innerhalb der EU startet oder ankommt und die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die Fluggesellschaft, bei der Sie Ihren Anschlussflug buchen, hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch. Egal, ob Sie mit einer Billigfluggesellschaft fliegen, eine Geschäftsreise oder eine Pauschalreise unternehmen, es gilt das Fluggastrechtegesetz. <br><br> <strong>Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?</strong> <br>Wenn Sie Ihren Anschlussflug unverschuldet verpassen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 sieht für solche Fälle großzügige Unterstützungs- und Entschädigungsleistungen vor. Bei einem berechtigten Anspruch ist es unerheblich, ob der Anschlussflug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wurde und/oder ob das Ticket für beide Strecken gültig war. Wichtig ist, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen und drei Stunden zu spät an Ihrem Zielort ankommen. <br><br> <strong>Tipp:</strong> Ihr Anspruch auf Entschädigung erlischt nicht, weil die Fluggesellschaft die Betreuungsleistung erbracht hat und Sie diese angenommen haben. Diese sind in der Regel zusätzlich zur Entschädigungszahlung an den Fahrgast zu zahlen.
Pauschalreise
<strong>Was kann ich tun, wenn mein Flug Verspätung hat? </strong> <br>Für viele Pauschalreisende ist die Flugzeit entscheidend, um ihre Urlaubszeit optimal zu nutzen und sich im Urlaub bestmöglich zu erholen.Wenn der Veranstalter die Flugzeiten ändert, nachdem das Paket ausverkauft ist, führt dies zu noch größeren Unannehmlichkeiten für die Kunden.Es ist jedoch gut zu wissen, dass sie in der Regel Anspruch auf die ursprünglich reservierte Zeit haben.Diese Regelung wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt (Aktenzeichen: X ZR 24/13).Veränderte Reisezeiten können zu Abweichungen von der vereinbarten Leistung führen, wie ein Gerichtsurteil bestätigt.Kleingedruckte Klauseln in den Reiseunterlagen, welche nachträgliche Änderungen der Reisezeiten erlauben, sind jedoch unzulässig.Am besten teilt man dem Reiseveranstalter schriftlich mit, dass man mit der geänderten Uhrzeit nicht einverstanden ist. <br><br> Geben Sie an, dass Sie eine Ermäßigung sowie eine Erstattung der Mehrkosten und eine Entschädigung erhalten können, falls Sie nicht wie geplant reisen können.Sollten Sie jedoch zu dem geplanten Zeitpunkt noch abreisen, reichen Sie dem Flugveranstalter eine Rechnung ein, auf der der entstandene Schaden und die Kosten deutlich aufgeführt sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen neuen Flug zu buchen und dem Unternehmen die anfallenden Kosten nach der Reise in Rechnung zu stellen. Bitte berufen Sie sich auf den Beschluss des Vorstands. Wenn einem Reisenden eine Flugänderung weniger als 14 Tage vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit mitgeteilt wird, wird der Flug des Reisenden storniert und er hat in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung. <br><br> Im Rahmen einer Pauschalreise haben Reisende, bei erheblicher Verspätung des Fluges, verschiedene Rechte.Ein verspäteter Abflug führt zum Verlust der Reise und garantierten Reisepreisminderungen.Bei Flugverspätungen kann der Reisepreis anhand der Frankfurter Tafel reduziert werden, wobei ab derfünften Stunde fünf Prozent des Tagesreisepreises anteilig für jede weitere Stunde gezahlt werden müssen.Der Reiseveranstalter muss bis zu einem Gesamtbetrag von 5.400 Euro zusätzliche Kosten tragen gemäß den Bestimmungen der Montreal-Konvention. <br><br> Passagiere sind verpflichtet, den Reiseveranstalter über die Verspätung unverzüglich zu informieren und eine schriftliche Bestätigung zu erhalten.Ferner haben Pauschalreisende gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung ((EG) 261/2004) wie alle anderen Flugreisenden Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft.Dieser Betrag muss direkt bei der Fluggesellschaft beantragt werden und nicht über den Reiseveranstalter. <br><br> <strong>Kann eine Reise bei Flugverspätungen storniert werden?</strong> <br>Wenn eine erhebliche Flugverspätung vorliegt, die sich auf die gesamte gebuchte Leistung auswirkt, haben Pauschalreisende die Möglichkeit, die gesamte Reise zu stornieren.Hierfür muss jedoch die gesamte Pauschalreise mit allen Inklusivleistungen als Ganzes betrachtet werden.Ein Recht auf Kündigung besteht nur dann, wenn die Flugverspätung den Gesamterfolg der Reise und den beabsichtigten Unterhaltungswert erheblich beeinträchtigt.Dies trifft zum Beispiel zu, wenn ein Reisender aufgrund einer Flugverspätung den Abflug des Kreuzfahrtschiffs verpasst und nicht mehr zurückkehren kann.Flüge, die unabhängig von anderen Reiseleistungen gebucht wurden, werden nicht mehr durchgeführt, wenn eine Verspätung von mehr als fünf Stunden den Zweck des Fluges beeinträchtigt. Passagiere können gemäß den europäischen Vorschriften ihren Flug stornieren und eine vollständige Rückerstattung beantragen.
Aussergewöhnliche Umstände
<strong>Was sind außergewöhnliche Umstände?</strong> <br>Die Fluggastrechteverordnung definiert diesen Begriff nicht eindeutig.Konkret geht es um Umstände, die Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht entbinden können.Diese Umstände dürfen nicht dem gewöhnlichen Ablauf des Flugbetriebs entsprechen, sondern müssen außerhalb dessen liegen, was normalerweise mit dem Transport von Passagieren im Luftverkehr verbunden ist oder sein könnte.Es handelt sich um Ereignisse, die nichts mit dem Flugbetrieb zu tun haben und aus einer anderen Quelle stammen.Vereinfacht ausgedrückt: <br><br> Die Airline muss nicht für eine Entschädigung aufkommen, wenn die Flugverspätung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und eine pünktliche Ankunft oder Abflug unmöglich machen.Dazu zählen Arbeitsniederlegungen des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung, schwerer Schneefall, Sturm, Vogelschlag, Luftraumsperrungen, politische Instabilität oder Terrorgefahr.Fluggesellschaften müssen ihren Kunden auch bei außergewöhnlichen Umständen stets Versorgungsleistungen bereitstellen. Jedoch nutzen Fluggesellschaften bei Flugverspätungen oft angebliche außergewöhnliche Umstände als Ausrede, um keine Entschädigung zu zahlen.Lassen Sie daher Fluggasthelfer wie Flightright Ihren Anspruch und die Angaben der Airline überprüfen.Im Falle einer Fallprüfung werden detaillierte Flugdatenbanken herangezogen, um zu beurteilen, ob eine Flugverspätung tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist oder ob die Fluggesellschaft ungerechtfertigt eine Entschädigungszahlung verweigert. <br><br> Wenn eine Airline einen außergewöhnlichen Umstand darlegt, kann sie sich damit allein noch nicht von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei Vorliegen eines solchen Umstands nachweisen, dass sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. <br><br> Die Fluggesellschaft muss begründen, warum es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen.Dabei müssen die Fluggesellschaften nachweisen, dass sie nicht nur eine Umbuchung auf ihre eigenen Flüge, sondern auch auf Flüge anderer Airlines mit direkten oder indirekten Verbindungen geprüft haben.Zudem müssen alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi berücksichtigt werden, um den Passagier schneller an sein Ziel zu bringen. <br><br> <strong>Muss bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung gezahlt werden?</strong> <br>Die EU-Fluggastrechteverordnung gewährt dem Fluggast umfassende Rechte, von großzügigen Entschädigungszahlungen bis hin zu Betreuungsleistungen.Allerdings sollen Fluggesellschaften nicht ungerechtfertigt benachteiligt werden.Es gibt einige Fälle, in denen die Airline nicht zur Zahlung verpflichtet ist, zum Vorteil der Fluggesellschaft.Daher ist es richtig, dass Fluggesellschaften bei außergewöhnlichen Umständen von der Entschädigungspflicht befreit sind. <br><br> <strong>Beispiele außergewöhnlicher Umstände</strong> Tatsächlich gibt es anerkannte außergewöhnliche Umstände, die bei Vorliegen, eine Entschädigungszahlung zu Gunsten des Fluggastes ausschließen. Allerdings ist Vorsicht geboten! Airlines versuchen sich mit Schutzbehauptungen von ihren Pflichten zu befreien. Nachstehend zeigen wir Ihnen einige Umstände auf, die Airlines regelmäßig von einer Zahlungspflicht befreien. <br><br> <strong>Streik</strong> <br>Streiks haben es an sich, dass Flüge sich verspäten oder im schlimmsten Fall annulliert werden. Leider steht Ihnen in diesem Fall keine Entschädigungszahlung gemäß EU-Recht zu. <br><br> <strong>Terrorwarnung</strong> <br>Terrorwarnungen liegen nicht in der Sphäre der Airline. Dementsprechend können Fluggäste bei Flugverspätung oder Annullierung keine Zahlungsansprüche geltend machen. <br><br> <strong>Vogelschlag</strong> <br>Bei einem Vogelschlag haben Sie häufig keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Solchen Unfällen schließen sich umfangreiche Prüfungen an, die eine sichere Fortsetzung des Fluges gewährleisten sollen. <br><br> <strong>Unwetter</strong> <br>Extremes Unwetter ist höhere Gewalt und nicht von der Fluggesellschaft verschuldet. Ein sicherer Flug geht immer vor. Ihnen stünde in solchen Fällen allerdings kein Zahlungsanspruch zu. <br><br> <strong>Wann liegen keine außergewöhnliche Umstände vor?</strong> <br>Natürlich gibt es auch Umstände, die nicht außergewöhnlich sind. Diese sind aus Verbraucher-Sicht erfreulich, da sie Entschädigungsansprüche ermöglichen! Nachstehend zeigen wir Ihnen einige Umstände auf, die Airlines nicht von der Zahlungspflicht befreien. <br><br> <strong>Technische Defekte</strong> <br>Technische Defekte, selbst bei optimaler Wartung des Flugzeuges, stellen keinen Ausschlussgrund für Entschädigungsnasprüche dar. <br><br> <strong>Kollision mit Treppenfahrzeug</strong> <br>Kollisionen mit Treppenfahrzeug am Flughafen kommen häufiger vor als man denkt. Dieser Vorfall hindert jedoch nicht Ihre Ansprüche. <br><br> <strong>Erkrankte Besatzung</strong> <br>Jeder wird mal krank - Auch der Pilot. Krankeitsfälle müssen Airlines immer im Hinterkopf behalten und ihr Personal entsprechend auf Abruf bereithalten. <br><br> <strong>Probleme mit Enteisung</strong> <br>Um einen sicheren Flug zu gewährleisten, muss jeder Flieger vor Abflug entgleist werden. Probleme hierbei hat die Airline zu verantworten.
Probleme mit der Crew
Fluggesellschaften sprechen oft von „Besatzungsproblemen“, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden.Viele Reisende wissen jedoch nicht, dass sie für derartige Einschränkungen und diedaraus resultierenden Verspätungen in der Regel Ansprüche auf Entschädigung haben. <br><br> Doch wann führt ein Problem mit einem Besatzungsmitglied zu einer Beschwerde? Für Flugbegleiter und Piloten gelten Arbeitszeitbeschränkungen, um jederzeit einen sicheren Flugbetrieb gewährleisten zu können.Ab dem 1. April 2016 gelten für alle europäischen Fluggesellschaften einheitliche europäische Regelungen zu Flugdienst- und Ruhezeiten. <br><br> Es wird sorgfältig darauf geachtet, dass diese Arbeitszeiten nicht überschritten werden, um die Sicherheit der Fluggäste und Mannschaften zu gewährleisten. <br><br> <strong>Liegt es an den begrenzten Arbeitszeiten?</strong> <br>Oft ist es Piloten und Flugbegleitern nicht möglich, an Bord von Flugzeugen zu gehen, da vorherige Verzögerungen dazu führten, dass sie ihre erlaubten Arbeitszeiten überschritten.In solchen Fällen finden Fluggesellschaften oft keine schnelle Alternative.Wie ernst die Arbeitszeitbeschränkungen genommen werden, zeigt folgendes <br><br> <strong>Beispiel:</strong> Ein Air-France-Pilot hat trotz sechsstündiger Wetterverspätung einen Langstreckenflug von New York nach Paris durchgeführt.Ich bin währenddessen in Manchester ausgestiegen. Aufgrund außergewöhnlicher Umstände (Wetterverzögerungen) hat der Pilot Überstunden gemacht.In solchen Fällen muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. <strong>Ist der Flugplan der Fluggesellschaft unzureichend? </strong> <br>Wenn Crews und Piloten ihre Arbeitszeiten überschreiten, ist es entscheidend zu klären, warum dies geschehen ist. Wenn die Überschreitungen auf eine schlechte Planung der Fluggesellschaft zurückzuführen sind, können daraus resultierende Verspätungen und Annullierungen nicht als gültige Entschuldigung akzeptiert werden. Sollte es aufgrund von Verspätungen, die nicht von der Fluggesellschaft zu verantworten sind (sogenannte "außergewöhnliche Umstände"), zu einer Überschreitung der Arbeitszeit kommen, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Allerdings ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, so schnell wie möglich Ersatz für ihre Besatzungsmitglieder zu finden, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, falls sie vorhersagen kann, dass Überstunden notwendig sind. <strong>Krankheit der Besatzungsmitglieder oder Piloten</strong> <br>Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der Flugbesatzung ist die mögliche Erkrankung von Piloten oder Flugbegleitern.Grundsätzlich obliegt es im Falle einer plötzlichen Erkrankung eines Besatzungsmitglieds und des dadurch entstehenden Personalmangels der Verantwortung der Fluggesellschaft, schnellstmöglich Ersatzpersonal zu organisieren.Dies stellt keine Ausnahmesituation dar, sondern gehört zum täglichen Betrieb der Fluggesellschaft.Fluggesellschaften sollten sich auf unerwartete Meldungen von Unwohlsein vorbereiten. <br><br> Falls die Airline solche Entschuldigungen ablehnt, können weitere rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden, insbesondere bei einer Verspätung oder Annullierung von mehr als 3 Stunden, um gemäß EU-Vorschriften eine Entschädigung zu fordern.
Unwetter
Fluggäste haben in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung, falls ein ansonsten pünktlicher Flug aufgrund von starkem Unwetter, dichtem Nebel oder Aschewolken unmöglich gemacht wird. Gemäß Artikel 5 der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 gilt schlechtes Wetter als eine außergewöhnliche Umstände.Sogar dann, wenn "alle angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden, um Verzögerungen oder Annullierungen zu verhindern", können Fluggesellschaften diese nicht beeinflussen oder verhindern - so besagt die EU-Verordnung. <br><br> <strong>Kann ich trotz schlechtem Wetter Entschädigung bekommen?</strong> <br>Fluggäste haben prinzipiell keinen Anspruch auf Entschädigung bei größeren Verspätungen oder wetterbedingten Flugausfällen, da diese als außergewöhnliche Umstände gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung gelten. Allerdings haben Passagiere in besonderen Fällen die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Es ist von entscheidender Bedeutung, ob Sie von einem Flughafen in der EU abfliegen (ohne Berücksichtigung der Fluggesellschaft) oder auf einem EU-Flughafen ankommen (wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat). Weder der Ticketpreis noch die Art der Reise (Geschäftsreise oder Pauschalreise) beeinflussen Ihren Anspruch auf eine Entschädigung. Sie haben bis zu drei Jahre nach Ihrem Flug Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. <br><br> <strong>Was passiert bei einem Entschädigungsanspruch aufgrund von schlechtem Wetter?</strong> <br>Die EU-Fluggastrechteverordnung besagt, dass Fluggesellschaften in Ausnahmefällen von der Entschädigungszahlung befreit sind.Was als außergewöhnlicher Umstand gilt, ist jedoch nicht klar definiert. Bei widrigen Wetterbedingungen haben Flugreisende grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, es handelt sich um Naturkatastrophen wie eine Aschewolke, die als höhere Gewalt angesehen werden.Aus diesen Gründen muss ein Flugverbot verhängt werden.Der Flugverkehr wird durch Aschewolken und deren Partikel, welche die Sicht von Piloten beeinträchtigen und Sensoren in Höhen- und Geschwindigkeitsmessgeräten stören können, beeinträchtigt. <br><br> In Fällen von extrem schlechtem Wetter ist es oft notwendig, dass Flüge am Boden bleiben oder verspätet starten.Ereignisse wie Schnee, Stürme, Eisregen und Nebel wirken sich negativ auf die Fluggesellschaften aus. <br><br> Das Landgericht Darmstadt hat entschieden, dass keine Entschädigung gewährt wird, wenn ein vorheriger Flug wegen einer Gewitterfront notlanden musste und der Folgeflug dadurch verspätet oder annulliert wurde. (LG Darmstadt, Urteil vom 6. November 2013 – 7 S 208/12) <br><br> Wenn außergewöhnliche Umstände bei einer Fluggesellschaft vorliegen, so entbindet dies diese allein nicht von der Verpflichtung, eine Entschädigung zu zahlen. Gemäß dem Urteil des EuGH vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften im Falle außergewöhnlicher Umstände alle verfügbaren Maßnahmen ergreifen, um den betroffenen Passagieren eine möglichst frühe alternative Beförderung zu ermöglichen.Sie sind verpflichtet nachzuweisen, dass sie dies berücksichtigt haben.Fluggesellschaften müssen belegen können, dass es nicht möglich ist, einzelne Passagiere auf schnellere Flüge umzubuchen. Sie müssen zudem belegen können, dass sie bei der Umbuchung nicht nur ihre eigenen Flüge, sondern auch diejenigen anderer Fluggesellschaften in Betracht ziehen, mit welchen sie direkt oder indirekt verbunden sind.Fluggesellschaften sollten alternative Transportmittel wie Busse, Züge und Taxis in Betracht ziehen, um ihre Passagiere schneller an ihr Ziel zu bringen. <br><br> <strong>Entschuldigung: „Das Wetter ist schlecht“</strong> <br>Wenn aufgrund von starkem Schneefall oder orkanartigem Wind ein sicherer Flug nicht gewährleistet werden kann, sind sich die meisten Flugreisenden einig, dass eine Entschuldigung wie "Das Wetter ist schlecht" nicht ausreichend ist und sie lieber am Boden bleiben möchten, bis sich das Wetter beruhigt. Sicherheit ist schließlich ein sehr wichtiger Faktor. <br><br> Wenn aufgrund von starkem Schneefall oder orkanartigem Wind ein sicherer Flugnicht gewährleistet werden kann, sind sich die meisten Flugreisenden einig, dass eine Entschuldigung wie "Das Wetter ist schlecht" nicht ausreichend ist und sie lieber am Boden bleiben möchten, bis sich das Wetter beruhigt. Selbst wenn Sie Ihren Anschlussflug oder Ihren Flugplan verpassen sollten, ist es akzeptabel, etwas verspätet zu sein. Sicherheit geht schließlich vor. Ein ähnliches Prinzip ist auch in EU-Verordnungen verankert, welche keinerlei Entschädigung für Reisende bei außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise Unwettern, vorsehen. <br><br> Leider benutzen Fluggesellschaften oft schlechtes Wetter als Vorwand, um Flüge zu verzögern oder zu stornieren. Als Indiz hierfür kann gelten, dass Ihr Flugzeug am Boden bleibt, während andere Flieger abheben.Als Indiz hierfür kann gelten, dass Ihr Flugzeug am Boden bleibt, während andere Flieger abheben. Erst wenn alle Hindernisse beseitigt sind, startet Ihr Flugzeug.Allerdings muss dies auch belegt werden können. <br><br> Eine weitere oft verwendete Ausrede ist mangelnde Enteisung.Wenn ein Flug aufgrund von Minustemperaturen und mangelndem Enteisungsmittel ausfällt, haben Fluggesellschaften dies in den letzten Jahren oft als Ausnahmesituation deklariert. Ein aktuelles Gerichtsurteil besagt jedoch zum Glück, dass Fluggesellschaften keine Haftung für Enteisung übernehmen müssen. Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, müssen die Fluggesellschaften über eine ausreichende Menge an Enteisungsmittel verfügen und dieses rechtzeitig einsetzen.Wetterbedingte Verzögerungen können dazu führen, dass die Besatzung Überstunden leisten muss und Flüge ausfallen.Diese Situation ist jedoch nicht außergewöhnlich und Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung.
Streik
Streiks beeinträchtigen regelmäßig den Flugverkehr. Bist du derzeit von einem Streik bei einer Fluggesellschaft betroffen? Hier sind deine Passagierrechte im Falle eines Streiks: <br><br> <strong>Alternativer Transport:</strong> <br>Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, schnellstmöglich eine Alternative zu deinem Flug zu organisieren. Wenn du lange am Flughafen warten musst, hast du Anspruch auf Betreuung, wie zum Beispiel Getränke, Essen, Telefonate und sogar Hotelübernachtungen. <br><br> <strong>Ticketrückerstattung</strong> <br>War Ihr Flug verspätet um mehr als 5 Stunden oder wurde er ohne Ersatzflug annulliert, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Flug zu stornieren und eine Rückerstattung des Ticketpreises zu beantragen. <br><br> <strong>Wann bekomme ich eine Entschädigung bei einem Flugausfall wegen Streiks des Flugpersonals?</strong> <br>Falls Sie innerhalb der EU gestartet oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft gelandet sind und Ihr Flug mit über drei Stunden Verspätung am Zielort ankam, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung. Falls Sie innerhalb der EU gestartet oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft gelandet sind und Ihr Flug mit über drei Stunden Verspätung am Zielort ankam, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt auch, wenn der Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wurde. Der Anspruch besteht zudem für Flüge, die in den letzten drei Jahren stattgefunden haben. <br><br> Falls Sie innerhalb der EU gestartet oder mit einerin der EU ansässigen Fluggesellschaft gelandet sind und Ihr Flug mit über drei Stunden Verspätung am Zielort ankam, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung. <br><br> <strong>Was muss ich tun, wenn das Flugzeug bestreikt wird?</strong> Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft den Grund für die Verspätung schriftlich bestätigen.Fragen Sie die Fluggesellschaft nach alternativen Transportmöglichkeiten. <br><br> <strong>Welche Rechte haben Fluggäste bei Streiks?</strong> <br>Bei Flugannullierung, Überbuchung oder großer Verspätung haben Passagiere gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) Anspruch auf Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro. Im Jahr 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Fluggesellschaften auch bei annullierten oder verspäteten Flügen aufgrund von Streiks zur Entschädigung verpflichtet sind, sofern sie für die Streikursache verantwortlich waren und die Möglichkeit hatten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das Gericht entschied, dass das Geld bezahlt werden muss. Im Jahr 2021 hat der EuGH bestätigt, dass Flugreisende Anspruch auf Entschädigung haben, falls es aufgrund eines Gewerkschaftsstreiks des Flugpersonals zu einer Flugverspätung oder -annulierung kommt. Bisher wurden Streiks oft als außergewöhnliche Umstände eingestuft, wodurch Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreit waren. <br><br> Für die meisten Flugunterbrechungen, die durch Streiks des Flugpersonals verursacht werden, bestehen Schadensersatzansprüche, da Fluggesellschaften durch Sparmaßnahmen häufig interne Streiks provozieren. Allerdings versuchen Fluggesellschaften weiterhin, Ansprüche aufgrund außergewöhnlicher Umstände abzuweisen. <br><br> Angeblich haben Fluggäste aber sogar dann Anspruch auf Entschädigung für einen Streik bei einer Fluggesellschaft, wenn sie nicht für den Streik verantwortlich ist. Falls Ihr Flug aufgrund der Auswirkungen des Streiks annulliert wurde und nicht abgestürzt ist, müssen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bestätigen. Grundsätzlich sind Fluggesellschaften nicht von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn Flüge vor dem ersten offiziellen Streiktermin annulliert werden. Der EuGH erklärte, dass Passagiere ansonsten schutzlos wären, wenn Fluggesellschaften auf Unfälle vertrauen könnten, die sie selbst kontrollieren könnten.Aus diesem Grund wurde das Urteil am 4. Oktober 2012 unter dem Aktenzeichen C-22/11 gefällt. Oktober 2012 unter dem Aktenzeichen C-22/11 gefällt. <br><br> <strong>In welchen Fällen haben Passagiere kein Recht auf Entschädigung?</strong> <br>EU-Fluggesellschaften sind gemäß der Fluggastrechteverordnung von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung befreit. Zusätzlich zu den Entschädigungspflichten schreiben die EU-Verordnungen weitere Rechte für Passagiere vor, die Flugreisende immer geltend machen sollten. Falls Sie sich fragen, was bei einem Streik zu tun ist, finden Sie in den nächsten Absätzen die Antwort. <br><br> Kann ich selbst eine alternative Transportmöglichkeit finden? Fluggesellschaften sind verpflichtet, ihre Kunden umgehend über Flugausfälle zu informieren und passende Alternativen anzubieten.Oftmals versuchen sie, Ausfälle durch Umbuchungen über Tochtergesellschaften auszugleichen. Wenn Ihr Flug infolge eines Streiks annulliert wird, haben Sie die Möglichkeit, kostenlos umzubuchen oder den Flug vollständig zu stornieren. Dies kann bequem online auf der Buchungsplattform der Airline erfolgen.
Wie viel Entschädigung kann ich bei Flugverspätung bekommen?
Die Höhe der Entschädigung wird in der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgelegt. Das, was Passagiere für das Flugticket bezahlt haben, ist irrelevant für die Entschädigung. Ebenso spielt der Zweck der Reise keine Rolle. Sowohl Geschäftsreisende als auch Individualreisende und Pauschalurlauber haben bei Flugverspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. Wichtig zu beachten ist, dass auch Babys und Kinder im Falle einer Flugverspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Einzige Voraussetzung ist, dass ein Ticket für das Kind erworben wurde und es nicht kostenlos befördert wurde. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung hängt die Entschädigungssumme von der Flugstrecke ab: Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro pro Person, Mittelstrecke von 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro pro Person, Langstrecke über 3.500 Kilometer: 600 Euro pro Person.
Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig?
In der EU-Fluggastrechte-Verordnung ist keine spezifische Frist festgelegt, innerhalb der eine Entschädigung bei Flugverspätungen beantragt werden muss. Das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0270/12) hat jedoch entschieden, dass die Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berechnet wird. In Deutschland haben Passagiere 3 Jahre Zeit, um eine Entschädigung für ihre Flugverspätung zu fordern. Die Frist für die Geltendmachung von Fluggastrechten endet jährlich. Wenn Sie beispielsweise am 30. Juli 2019 einen Flug hatte, der sich verspätet hat, haben Sie bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, von der Airline eine Entschädigung zu fordern. <br><br> In Ländern wie Frankreich und Spanien können Sie sogar bis zu 5 Jahre nach einer Flugverspätung Geld zurückfordern. Es kann jedoch für den einzelnen Reisenden schwierig sein, seine eigenen Rechte im Ausland durchzusetzen. Fluggastrechtportale wie Flightright haben den Vorteil, über ein Netzwerk internationaler Partneranwälte und Rechtsanwältinnen zu verfügen. Dadurch können Entschädigungsansprüche auch außerhalb Deutschlands geltend gemacht werden.

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