EUR 299,00 inkl. MwSt. – Ihr Künstlername übernimmt jede Funktion Ihres bürgerlichen Namens, während Ihre Privatsphäre geschützt bleibt.
Ob durch Instagram, YouTube oder die eigene Bühne: Wer öffentlich auftritt, möchte sein Privatleben trotzdem schützen. Seit dem 1. November 2010 können Künstlernamen aufgrund des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis amtlich in Personalausweis und Reisepass eingetragen werden – der Künstlername übernimmt dann jede Funktion Ihres bürgerlichen Namens: im Impressum, bei Konten, Verträgen, der Kfz-Anmeldung, bei Flugtickets oder gegenüber dem Finanzamt. Das Problem: Eintragungsversuche scheitern in der Praxis häufig – an unvollständigen oder falsch begründeten Anträgen, oder an Behörden, die mit dieser speziellen Eintragung wenig Erfahrung haben und Anträge deshalb unberechtigt zurückweisen.
Nach der Eintragung übernimmt Ihr Künstlername jede Funktion Ihres bürgerlichen Namens – im Impressum, bei Bankkonten, Verträgen, der Kfz-Anmeldung, bei Flugtickets und gegenüber dem Finanzamt.
Laienanträge scheitern oft an unvollständigen Unterlagen oder an Behörden mit wenig Erfahrung in diesem speziellen Verfahren. Wir übernehmen die komplette Kommunikation und Darlegung Ihres Anspruchs.
Ein Anspruch auf Eintragung besteht bei künstlerischer bzw. freischaffender Tätigkeit oder bereits erlangter Bekanntheit – wir prüfen, ob und wie sich das in Ihrem Fall belegen lässt.
Sie stehen öffentlich im Rampenlicht und möchten trotzdem ein privates Leben führen – der eingetragene Künstlername schützt genau diese Trennung amtlich und dauerhaft.
Zunächst prüfen wir, ob die Eintragungskriterien bei Ihnen vorliegen und sich anhand Ihrer Unterlagen nachweisen lassen. Anschließend nehmen wir für Sie Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, legen Ihren Eintragungsanspruch dar und fordern die Bestätigung der Eintragungsfähigkeit an. Mit dieser Bestätigung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, in dem der Künstlername ohne weitere Beanstandung eingetragen wird.
Von der Beauftragung bis zum neuen Ausweis begleiten wir Sie persönlich – Sie müssen sich um die Behördenkorrespondenz nicht selbst kümmern.
Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr zuständiger Rechtsanwalt und bespricht mit Ihnen, welche Unterlagen Ihren Eintragungsanspruch belegen.
Innerhalb von 5 Werktagen prüfen wir Ihren Anspruch abschließend und legen ihn gegenüber der zuständigen Behörde dar.
Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag anschließend einige Wochen. Die Bestätigung der Eintragungsfähigkeit erhalten Sie innerhalb weniger Wochen.
Mit der behördlichen Bestätigung beantragen Sie Ihren neuen Personalausweis – der Künstlername wird ohne weitere Beanstandung eingetragen.
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt ruft Sie zum gewählten Termin an – oder schreiben Sie uns per WhatsApp.