IHR LEGAL SMART RECHTSPRODUKT

Künstlername amtlich eintragen lassen

EUR 299,00 inkl. MwSt. – Ihr Künstlername übernimmt jede Funktion Ihres bürgerlichen Namens, während Ihre Privatsphäre geschützt bleibt.

Anwaltliche Qualität Festpreis, keine versteckten Kosten Geld-zurück-Garantie
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Künstlername eintragen lassen
Öffentliches Leben, privates Ich

Wenn Ihr bürgerlicher Name zum Sicherheitsrisiko wird

Ob durch Instagram, YouTube oder die eigene Bühne: Wer öffentlich auftritt, möchte sein Privatleben trotzdem schützen. Seit dem 1. November 2010 können Künstlernamen aufgrund des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis amtlich in Personalausweis und Reisepass eingetragen werden – der Künstlername übernimmt dann jede Funktion Ihres bürgerlichen Namens: im Impressum, bei Konten, Verträgen, der Kfz-Anmeldung, bei Flugtickets oder gegenüber dem Finanzamt. Das Problem: Eintragungsversuche scheitern in der Praxis häufig – an unvollständigen oder falsch begründeten Anträgen, oder an Behörden, die mit dieser speziellen Eintragung wenig Erfahrung haben und Anträge deshalb unberechtigt zurückweisen.

Voller Ersatz für den bürgerlichen Namen

Nach der Eintragung übernimmt Ihr Künstlername jede Funktion Ihres bürgerlichen Namens – im Impressum, bei Bankkonten, Verträgen, der Kfz-Anmeldung, bei Flugtickets und gegenüber dem Finanzamt.

Anwaltliche Durchsetzung bei der Behörde

Laienanträge scheitern oft an unvollständigen Unterlagen oder an Behörden mit wenig Erfahrung in diesem speziellen Verfahren. Wir übernehmen die komplette Kommunikation und Darlegung Ihres Anspruchs.

Anspruch bei künstlerischer Tätigkeit oder Bekanntheit

Ein Anspruch auf Eintragung besteht bei künstlerischer bzw. freischaffender Tätigkeit oder bereits erlangter Bekanntheit – wir prüfen, ob und wie sich das in Ihrem Fall belegen lässt.

Privatsphäre bleibt geschützt

Sie stehen öffentlich im Rampenlicht und möchten trotzdem ein privates Leben führen – der eingetragene Künstlername schützt genau diese Trennung amtlich und dauerhaft.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Zunächst prüfen wir, ob die Eintragungskriterien bei Ihnen vorliegen und sich anhand Ihrer Unterlagen nachweisen lassen. Anschließend nehmen wir für Sie Kontakt mit der zuständigen Behörde auf, legen Ihren Eintragungsanspruch dar und fordern die Bestätigung der Eintragungsfähigkeit an. Mit dieser Bestätigung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, in dem der Künstlername ohne weitere Beanstandung eingetragen wird.

Ablauf + Dauer
Innerhalb von 24 Stunden meldet sich der zuständige Rechtsanwalt persönlich bei Ihnen. Die Prüfung und Geltendmachung Ihres Anspruchs gegenüber der Behörde erfolgt innerhalb von 5 Werktagen. Die eigentliche Bearbeitung durch die Behörde dauert danach einige Wochen und lässt sich nicht verkürzen – die Bestätigung Ihrer Eintragungsfähigkeit erhalten Sie aber innerhalb weniger Wochen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Alle Angaben zu Ihrer Person und Ihrer künstlerischen Tätigkeit machen Sie bequem über unseren Online-Assistenten.
Ist ein Termin in der Kanzlei nötig?
Nein. Rückfragen klärt Ihr persönlicher Ansprechpartner direkt mit Ihnen – ein Termin in der Kanzlei ist nicht erforderlich.
Hinweise
Behördliche Gebühren der zuständigen Behörde sind im Festpreis nicht enthalten.
Was, wenn mein Fall doch komplexer ist, z. B. weil meine Bekanntheit erst im Aufbau ist?
Der Anspruch auf Eintragung besteht bereits bei künstlerischer bzw. freischaffender Tätigkeit – eine bereits erlangte Bekanntheit ist keine zwingende Voraussetzung. Wir prüfen individuell, welche Nachweise in Ihrem Fall tragfähig sind, und legen den Anspruch entsprechend gegenüber der Behörde dar.
Was, wenn mein Antrag schon einmal von der Behörde abgelehnt wurde?
Das kommt häufig vor, da einige Behörden mit dieser speziellen Eintragung wenig Erfahrung haben und Anträge unberechtigt zurückweisen. Wir übernehmen die erneute, anwaltlich fundierte Darlegung Ihres Anspruchs gegenüber der zuständigen Stelle.
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zu diesem Rechtsprodukt? Rufen Sie uns einfach unter 030 69 20 51 75 0 kostenlos und unverbindlich an. Zusätzlich können Sie Ihre Fragen auch direkt per WhatsApp klären. Wie das geht, erfahren Sie hier.
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Geld-zurück-Garantie

So einfach geht's

In wenigen Schritten zum eigenen Künstlernamen

Von der Beauftragung bis zum neuen Ausweis begleiten wir Sie persönlich – Sie müssen sich um die Behördenkorrespondenz nicht selbst kümmern.

Schritt 1
Persönliche Kontaktaufnahme

Innerhalb von 24 Stunden meldet sich Ihr zuständiger Rechtsanwalt und bespricht mit Ihnen, welche Unterlagen Ihren Eintragungsanspruch belegen.

Schritt 2
Prüfung + Geltendmachung

Innerhalb von 5 Werktagen prüfen wir Ihren Anspruch abschließend und legen ihn gegenüber der zuständigen Behörde dar.

Schritt 3
Bearbeitung durch die Behörde

Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag anschließend einige Wochen. Die Bestätigung der Eintragungsfähigkeit erhalten Sie innerhalb weniger Wochen.

Schritt 4
Neuer Ausweis, neuer Name

Mit der behördlichen Bestätigung beantragen Sie Ihren neuen Personalausweis – der Künstlername wird ohne weitere Beanstandung eingetragen.

Noch unsicher?

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