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LEGAL SMART

RECHTSSCHUTZ AGB

LEGAL SMART RECHTSSCHUTZ

ALLGEMEINE MANDATSBEDINGUNGEN

1. IDENTITÄT UND ANSCHRIFT
LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Plantagenstraße 20 | Remise im Hof | 12169 Berlin | Telefon: +49 (0) 30 . 69 20 51 75 – 0 | Telefax: +49 (0) 30 . 69 20 51 75 – 9 | Handelsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg | Handelsregister Nr. HRB 208421 B | E-Mail: info@legalsmart.de | USt. ID: DE 3257 11045 | Geschäftsführer: Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. im nachfolgenden „LEGAL SMART“ oder „Kanzlei“ genannt.

Hinweis: Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Beziehungen in männlicher Form erfolgen, sind sowohl männliche als auch weibliche sowie diverse Personen mit dieser Formulierung angesprochen.

2. GELTUNGSBEREICH
2.1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen LEGAL SMART und dem Mandanten gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, LEGAL SMART stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmern nach § 14 BGB, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit den Vertrag mit LEGAL SMART abschließen.

3. VERTRAGSSCHLUSS/VERTRAGSSPRACHE
3.1. Die Darstellung der Leistungen stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Mandant per Internet, Fax, Telefon oder E-Mail ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages absendet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. LEGAL SMART behält sich die freie Entscheidung über die Annahme des Angebots vor. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistung. Sollte der Mandant binnen zwei Wochen keine Auftragsbestätigung oder Leistung erhalten, ist der Mandant nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
3.2. Der Vertragstext wird ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

4. VERGÜTUNG; GEGENSTAND DER RECHTSBERATUNG
4.1. Für die anwaltliche Tätigkeit und/oder anwaltliche Vertretung des Mandanten im Rahmen dieses Vertrages erhält LEGAL SMART eine monatliche Vergütung in Höhe des für das jeweilige Vertragsjahr gültigen Preises (nachfolgend „Honorar“ oder „Vergütung“). Der Mandant verpflichtet sich auf Nachfrage von LEGAL SMART zumindest einmal jährlich die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter bekannt zu geben. Eine Anrechnung der vereinbarten Vergütung auf später entstehende gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren einer nachfolgenden oder gerichtlichen Beauftragung wird ausgeschlossen.
4.2. LEGAL SMART wird den Mandanten im Rahmen dieser Vereinbarung, jeweils gemäß der Beauftragung des Mandanten und in den sich aus dem im Anhang zu diesem Vertrag befindlichen Leistungsverzeichnis ergebenden Rechtsbereichen vorgerichtlich beraten und, soweit vereinbart, vertreten. Eine Annahme des jeweiligen Auftrages erfolgt durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Mandanten oder Beginn der Bearbeitung des Auftrages durch LEGAL SMART. Für nicht vom Leistungsverzeichnis umfasste Tätigkeiten steht LEGAL SMART eine Vergütung nach einem reduzierten Stundensatz in Höhe von EUR 225,00 netto zu.
4.3. Die Rechtsberatung von LEGAL SMART bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die rechtliche Beratung umfasst keine wirtschaftliche und/oder steuerliche Beratung. Sofern die Rechtssache ausländisches Recht berührt, weist LEGAL SMART hierauf rechtzeitig hin. Eine etwaige steuerliche Auswirkung einer zivilrechtlichen Gestaltung hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Veranlassung zu prüfen. LEGAL SMART ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich LEGAL SMART zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen. Von diesem Vertrag sind im Hinblick auf die Standesrichtlinien gerichtliche Streitigkeiten nicht umfasst. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist zusätzlich zu dieser Honorarvereinbarung nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach Streitwert abzurechnen.
4.4. Neben der anfallenden Vergütung sind weitere Kosten, wie die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, sowie nach vorheriger Rücksprache, Reisekosten und Spesen zu erstatten.
4.5. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen und Ähnliches sind durch den Mandanten, nach entsprechender Anforderung, im Voraus an LEGAL SMART oder die entsprechende Stelle zu zahlen. Verauslagt LEGAL SMART für den Mandanten solche Kosten, sind diese umgehend durch den Mandanten zu erstatten.
4.6. Hinzu kommen Auslagen nach Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wie z.B. Fotokopierkosten u.a. hinzu. LEGAL SMART fertigt nach seinem Ermessen Fotokopien. Die Fotokopierkosten werden mit je EUR 0,50 für die ersten 50 Fotokopien und EUR 0,15 für jede weitere Kopie abgerechnet. Die Kosten für die Versendung von Briefen wird im Bedarfsfall mit einer monatlichen Pauschale von EUR 20,00 vergütet. Ausgenommen hiervon sind Pakete, deren Entgelt gesondert zu vergüten ist. Kosten, die der Rechtsanwalt für den Auftraggeber verauslagt, insbesondere Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen und Ähnliches sind LEGAL SMART durch den Mandanten auf Anforderung unverzüglich zu erstatten.
4.7. Das Pauschalhonorar ist jeweils monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag auf das Konto von LEGAL SMART belastungsfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von LEGAL SMART.
4.8. Soweit im Rahmen einer Vertretung gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Schadensersatz gegenüber einem Schuldner geltend gemacht werden können, ist LEGAL SMART berechtigt und bereits jetzt in jedem Einzelfall beauftragt, diese gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren als Schadensersatz geltend zu machen. Kann der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schuldner durchgesetzt werden, steht LEGAL SMART diese Gebühr neben dem Honoraranspruch aus diesem Vertrag zusätzlich zu. Eine Verrechnung mit dem aus diesem Vertrag geschuldeten Honorar findet nicht statt. LEGAL SMART verpflichtet sich gegenüber dem Mandanten über diese zusätzlichen Gebühren ordnungsgemäß abzurechnen.
4.9. Eingehende Zahlungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (insbes. §§ 366, 367 BGB) verrechnet. Zahlt der Schuldner nach Auftragserteilung direkt an den Mandanten, teilt der Mandant LEGAL SMART den Zeitpunkt und Höhe der Zahlung unverzüglich mit. Gutschriften, die der Mandant dem Schuldner erteilt gelten als Zahlungen in Höhe ihres jeweiligen Wertes. Zahlungen des Schuldners, die die Gesamtforderung übersteigen, werden von uns an diesen zurückerstattet.
4.10. LEGAL SMART darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5. PFLICHTEN VON LEGAL SMART
5.1. LEGAL SMART wird die Mandantschaft während der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 4.2. beraten und vertreten. Die Beratung und Vertretung erfolgt dabei durch die zu LEGAL SMART gehörenden Rechtsanwälte.
5.2. LEGAL SMART wird die Mandantschaft in anderen Rechtsgebieten nach entsprechender Beauftragung beraten und vertreten, soweit dies standesrechtlich zulässig ist und hierzu eine gesonderte Beauftragung erfolgt.
5.3. Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht den Rechtsanwälten grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat dürfen sich die Rechtsanwälte gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant die Rechtsanwälte vorher von ihrer Schweigepflicht entbunden hat.


5.4. Mit Mandatierung erteilt der Mandant LEGAL SMART eine Geldempfangsvollmacht, es sei denn, zwischen den Parteien wird etwas anderes vereinbart. Für den Mandanten eingehende Gelder werden von LEGAL SMART treuhänderisch verwahrt und auf schriftliche Anforderung des Mandanten auf das von ihm benannte Konto/an die von ihm benannte Person ausbezahlt. Die Kosten der Verwahrung (Anderkonto) sowie der Weiterleitung (Hebegebühr) sind durch den Mandanten zu tragen.

6. OBLIEGENHEITEN DES MANDANTEN
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden nicht abschließenden Obliegenheiten gewährleistet:
6.1. Der Mandant ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen, der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Unternehmereigenschaft) oder die längere nicht Erreichbarkeit, z.B. aufgrund eines Urlaubs oder aus sonstigen Gründen, hat der Mandant unverzüglich mitzuteilen. Werden falsche Daten mitgeteilt, ist LEGAL SMART zur Niederlegung sämtlicher laufender Mandate berechtigt.
6.2. Soweit der Mandant LEGAL SMART eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass LEGAL SMART ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf diese E-Mail-Adresse haben und dass er E-Mail Eingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet LEGAL SMART darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa eingehende E-Mails nur unregelmäßig überprüft oder E-Mail Zusendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies LEGAL SMART mit.
6.3. Der Mandant wird LEGAL SMART über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit LEGAL SMART mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
6.4. Der Mandant wird die ihm von LEGAL SMART übermittelten Dokumente sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
6.5. Soweit LEGAL SMART auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird LEGAL SMART von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

7. VERARBEITUNG VON DATEN
LEGAL SMART ist berechtigt, von Mandanten anvertraute Daten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu verarbeiten. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzbestimmungen von LEGAL SMART.

8. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
8.1. Der Vertrag wird mit Bestätigung durch LEGAL SMART wirksam und wird mit der sich aus dem Vertrag ergebenden Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Die Parteien verzichten insoweit wechselseitig auf das ihnen zustehende Recht zur ordentlichen Kündigung. Die Parteien nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.
8.2. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit, erstmalig zum Ende der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Ablehnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei, sofern die jeweilige Vertragspartei nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nachweisen kann, dass keine Grundlage zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens vorliegt. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund steht LEGAL SMART auch dann zu, wenn der Mandant die Leistungen von LEGAL SMART, unter Berücksichtigung der jeweiligen Unternehmensgröße mehr als zu erwarten oder branchenunüblich in Anspruch nimmt.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung von LEGAL SMART und seiner Erfüllungsgehilfen gemäß § 51a BRAO wegen der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten sowie die außervertragliche verschuldensunabhängige Haftung auf einen Betrag von EUR 1.000.000,00 (in Worten: Eine Millionen Euro) pro Schadensfall beschränkt ist. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

10. AKTENAUFBEWAHRUNG UND VERNICHTUNG
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei von LEGAL SMART vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

11. HINWEIS FÜR DEN MANDANTEN
11.1. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist zusätzlich zu dieser Honorarvereinbarung nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach Streitwert abzurechnen. Eine Anrechnung von im Rahmen dieses Vertrages gezahlten Honorare findet nicht statt.
11.2. Die vereinbarte Vergütung wird im Falle eines gerichtlichen Obsiegens möglicherweise nicht in voller Höhe von einem erstattungspflichtigen Dritten, der Staatskasse oder einer Rechtschutzversicherung übernommen.
11.3. Die Mandantschaft wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Vereinbarung um eine Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen handelt.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Leistungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz von LEGAL SMART.
12.3. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.