- Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall, Sie könnten sonst im Wege einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen werden
- Notieren Sie die Ihnen gesetzte Frist
- Lassen Sie die Abmahnung und die verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt prüfen
Abmahnungen wegen unberechtigter Benutzung von Bildern in privater eBay-Auktion
Nicht nur im Bereich Filesharing kommt es immer wieder zu Abmahnungen, auch die Verkäufer im Rahmen privater eBay-Auktionen sehen sich zunehmend einer Inanspruchnahme durch Inhaber von Urheberrechten ausgesetzt. Regelmäßig ist Gegenstand dieser Abmahnungen die Nutzung von Produktbildern, die eben nicht vom Verkäufer selbst gemacht wurden, sondern deren Urheber eine andere Person ist.
Im Namen des Rechteinhabers werden die Betroffenen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Ähnlich wie in den Filesharing-Fällen ist auch in diesem Zusammenhang auffällig, dass oftmals der verlangte Schadensersatz deutlich zu hoch angesetzt wird. Gleiches gilt für den der Berechnung der Rechtsanwaltskosten zugrunde gelegten Gegenstandswert.
Der Schadensersatz wird häufig mit der sogenannten MFM-Tabelle begründet, einer Honorarempfehlung für Berufsfotografen. Für die Bemessung des Gegenstandswerts wird meist auf den Regelstreitwert für Unterlassungsansprüche von EUR 6.000,00 zurückgegriffen.
In der Rechtsprechung ist in letzter Zeit die Tendenz zu erkennen, bei privaten eBay-Auktionen den Gegenstandswert deutlich unterhalb des sonst für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche herangezogenen Regelstreitwerts anzusetzen. Wenn sich diese Auffassung durchsetzt, dürften die geltend gemachten Ansprüche jedenfalls nicht in voller Höhe begründet sein. Und auch die Berechnung des Schadensersatzes anhand der MFM-Tabelle ist in vielen Fällen nicht gerechtfertigt. Letztlich kommt es jeweils auf den konkreten Einzelfall an, gerade deshalb gilt für Adressaten einer derartigen Abmahnung folgende Handlungsempfehlung: