Teilzeitarbeit und Überstundenvergütung – Was ist zu beachten?
Erbringt ein Teilzeitarbeitnehmer mehr als die vertraglich geschuldeten Arbeitsstunden, so hat er hierfür einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, denn der Arbeitnehmer muss für seinen Arbeitgeber grundsätzlich nicht unentgeltlich tätig werden. Etwas anderes gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag anderweitige, wirksame Regelungen getroffen wurden. Nicht ganz so einfach lässt sich jedoch die Frage beurteilen, ob dem Teilzeitarbeitnehmer in gleicher Höhe ein Anspruch auf Überstundenzuschläge zusteht, wie sie z. B. häufig Vollzeitbeschäftigten gewährt werden. Geht man vom […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 25. Januar 2013